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Antrag auf Straßenumbenennung der Carl-Diem-Straße im Stadtteil Michelbach


 
Der Stadtrat hat sich bereits in den Jahren 1996 (auf Antrag des Ortsverbandes Bündnis 90/Die Grünen) und 2003 (auf Antrag der Deutsch-Ausländischen Gesellschaft Alzenau e. V.) mit Anträgen auf Umbenennung der Carl-Diem-Straße befasst und diese Anträge jeweils abgelehnt. Jedem Beschluss ging eine ausführliche Erörterung des Sachverhalts voraus.
 
Mit Schreiben vom 24. Mai 2017 stellte die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen erneut den Antrag, die Carl-Diem-Straße im Zuge der geplanten Neubebauung bzw. im Zuge der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "An der Carl-Diem-Straße", der zwischenzeitlich in der Sitzung am 29. Juni 2017 als Satzung beschlossen wurde, einen anderen Namen zu verleihen.
 
Die Verwaltung kann in der aufgeworfenen Frage im Zeitraum nach den Behandlungen in den Jahren 1996 und 2003 keinerlei Änderung der Sach- und Rechtslage erkennen und deshalb auch keine anderslautende Beschlussempfehlung abgeben. Auf die Möglichkeit, gemäß § 25 Abs. 3 der Geschäftsordnung Anträge zur Geschäftsordnung oder einfache Sachanträge, wie z. B. Nichtbefassungsanträge, Zurückziehen eines Antrags, etc. auch während der Sitzung und ohne Beachtung der Form zu stellen, wird hingewiesen.
 
Die Anwohner der Carl-Diem-Straße wurden gleichwohl zu dem Antragsbegehren mit Schreiben vom 13. Juli 2017 befragt, zumal sie bei einer Straßenumbenennung durch die dann notwendigen Adressenänderungen und deren Folgen (Umschreibung, z.B. sämtlicher (Ausweis-) Dokumente mit den damit verbundenen Kosten) unmittelbar betroffen wären. Es wurden 49 Anwohner (mit Hauptwohnung gemeldet bzw. Grundstückseigentümer) angeschrieben. Folgende Rückmeldungen erhielt die Stadt Alzenau:
  • Beibehaltung des Namens "Carl-Diem-Straße": 34
  • Umbenennung des Namens "Carl-Diem-Straße": 5
  • Keine Rückmeldung: 10
 
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen nahm ihren Antrag auf Umbenennung der Carl-Diem-Straße in der Sitzung nicht zurück.
 
Seitens der Verwaltung wurde ein Nichtbefassungsantrag gemäß § 25 Abs. 3 der Geschäftsordnung mangels Änderung der Sach- und Rechtslage gestellt.


Beschluss:
 
Dem Antrag auf Nichtbefassung gemäß § 25 Abs. 3 der Geschäftsordnung mangels Änderung der Sach- und Rechtslage wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder:
11
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
2
Persönlich beteiligt:
0

Gegenstimmen:
Stadträtin Claudia Neumann
Stadtrat Hans Dieter Herbert





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Stadt Alzenau
Hanauer Straße 1, 63755 Alzenau
Tel.: 06023 / 502-0
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