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Antrag Fraktion Bündnis90/ Die Grünen - Beschattung der Rad- und Fußwege durch Bäume



Am 16.09.2022 stellte die Fraktion Bündnis90/Die Grünen einen Antrag zur "Beschattung der Rad- und Fußwege durch Bäume" (siehe Antragstext).

Stellungnahme der Verwaltung:
Im Außenbereich gilt ein Grenzabstand zu landwirtschaftlichen Grundstücken von vier Metern (Art. 48 AGBGB). Bei Stein- oder Kernobst, sowie längs von öffentlichen Straßen ist dies nicht der Fall. Aufgrund dessen ist eine Anlage der Alleestruktur in hohem Maße von den landwirtschaftlichen Nutzern abhängig.
 
Die Verwaltung wies darauf hin, dass die Flächen entlang der Rad- und Fußwege in der Regel nicht im Eigentum der Stadt stünden.
 
In der Diskussion wurde moniert, dass eine Beschattungswirkung durch die beantragte Anpflanzung von Bäumen je nach Sonnenstand nur unzureichend oder gar nicht gegeben sein könne. Zudem sei mit zusätzlichen Kosten für Grunderwerb zu rechnen. Anpflanzungen sollten daher allenfalls an Stellen erfolgen an denen kein Grunderwerb erforderlich sei. Aus dem Zuhörkreis wurde eine Überdachung von Radwegen mit PV-Anlagen angeregt.

Beschluss:
 
1.    Die Rad- und Fußwege außerhalb der geschlossenen Ortschaften sollen sukzessive mit Bäumen beschattet und damit zu Alleen oder Halballeen umgestaltet werden.

2.    Bei Neugestaltungen des Bodenbelags soll künftig heller Asphalt oder heller Schotter verwendet werden.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der Fördermöglichkeiten des bay. Streuobst Paktes mögliche Bepflanzung an folgenden Stellen zu prüfen
1.    Entlang des Feldweges am Neuwiesenbach (einseitig)
2.    Im Zuge der Fahrradwegumlegung Ersatzneubau ST 2305 (Es ist mit zusätzlichen Grunderwerb zu rechnen)
3.    Fahrradweg Albstadt-Somborn (Es ist mit zusätzlichen Grunderwerb zu rechnen)
4.    Entlang des Radschnellwegs in Richtung Aschaffenburg (Es ist mit zusätzlichen Grunderwerb zu rechnen)
 

Abstimmungsergebnis zu 1.:
 
Anwesende Mitglieder:
11
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
3
Persönlich beteiligt:
0

Gegenstimmen: Stadtrat Jonas Müller, Stadträtin Stefka Huelsz-Träger, Stadtrat Georg Grebner
 
Stadtrat Jonas Müller merkte zu seiner Gegenstimme an, dass diese darin begründet sei, dass im Grundsatzbeschluss der Grunderwerb nicht ausgeschlossen ist.
 
 
Abstimmungsergebnis zu 2.:
 
Anwesende Mitglieder:
11
Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
5
Persönlich beteiligt:
0

Gegenstimmen: Stadträtin Stefka Huelsz-Träger, Stadtrat Georg Grebner, Stadtrat Nils Hohneit, Stadtrat Otto Grünewald, Stadträtin Laura Schön
 
Abstimmungsergebnis zu 3.:
 
Anwesende Mitglieder:
11
Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0

 

 



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