zu TOP 3. zu TOP 5. TOP 4.
öffentlich


1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Nordpark an der Siemens-/Dieselstraße", Gemarkung Alzenau und entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
- Anpassung der Ausweisung von Sondergebieten, Planentwurfsvorstellung



Der Stadtrat der Stadt Alzenau hat in seiner Sitzung am 24.09.2015 beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungsplan "Nordpark an der Siemens-/Dieselstraße", Gemarkung Alzenau, sowie den Flächennutzungsplan in diesem Bereich im Parallelverfahren, zu ändern.
 
Vorrangiges Ziel der Bauleitplanung war es, durch Umwandlung zweier Gewerbegebietsflächen in Sondergebiete mit der Zweckbestimmung "großflächiger Einzelhandel" zwei in Alzenau ansässigen Händlern eine größere Verkaufsfläche zu ermöglichen und dadurch den Standort Nordpark und Alzenau als Mittelzentrum aufzuwerten. Im Weiteren sollte mit der Änderung der tatsächliche Straßenverlauf im Geltungsbereich abgebildet und für eine im rechtsverbindlichen Bebauungs- und Grünordnungsplan "Nordpark an der Siemens-/Dieselstraße" ausgewiesene, aber nicht zu realisierende Fläche für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen eine geeignete Ersatzfläche festgesetzt werden.
 
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstücke 6414/69, 6414/84, 6414/85, 6414/86, 6414/87, 6414/88, 6414/89 und 6414/90 der Gemarkung Alzenau an der Emmy-Noether-Straße und ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich.
 
 
Das Verfahren wurde bisher nicht vorangetrieben, weil die im städtebaulichen Vertrag mit dem ursprünglichen Eigentümer vereinbarte Sicherung der Verkaufsflächenbeschränkung durch Eintragung entsprechender Grunddienstbarkeiten zugunsten der Stadt Alzenau beim Verkauf des Flurstückes 6414/85 als auch bei der späteren Verpachtung im Erbbaurecht im Jahre 2021 jeweils nicht erfolgte. Diese Problematik wurde inzwischen geklärt, sodass die Fortführung der Bauleitplanung erfolgen kann.
 
Die Sondergebiete für großflächigen Einzelhandel sollten auf den Flurstücken 6414/89 und 6414/85 ausgewiesen werden. Auf dem Flurstück 6414/89 befindet sich aktuell der Lebensmitteldiscounter ALDI. Dieser Betrieb hat weiterhin großes Interesse an einer Ausweitung der Verkaufsfläche auf 1.200 m² als großflächiger Einzelhandel im Gewerbegebiet, sodass diesbezüglich das Planungsziel weiterhin erforderlich bleibt.
 
Auf dem Flurstück 6414/85 war Ursprünglich die Umsiedlung des Modehauses Belmodi geplant. Aufgrund des Strukturwandels der letzten Jahre im Bekleidungssektor mit der Konzentration auf den Internethandel, hat die Firma Belmodi von der Umsiedlung des Modehauses abstand genommen. Inzwischen befindet auf dem besagten Flurstück eine im Bau befindliche Auto-Waschstraße (schraffierte Fläche im Lageplan). Es handelt sich hierbei um eine allgemein im Gewerbegebiet zulässige Nutzung. Daher ist die Ausweisung als Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel auf dieser Gewerbegebietsfläche nicht mehr erforderlich.
 
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Beschluss vom 24.09.2015 über die 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Nordpark an der Siemens-/Dieselstraße" hinsichtlich der aktuellen baulichen Entwicklung anzupassen, und die für die Bebauung vorgesehene Fläche des Flurstückes 6414/85 nicht als Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel auszuweisen.
 
Das Planungsbüro Fischer aus Wettenberg, wurde mit der Erstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes für den entsprechenden Bereich beauftragt. Die Planentwürfe beinhalten bereits die vorgeschlagene Anpassung hinsichtlich der Ausweisung von nur einem Sondergebiet. Der Entwurf des Bebauungsplanes samt Begründung (Anlagen 1 und 2) und des Flächennutzungsplanes samt Begründung (Anlagen 3 und 4) werden dem Ausschuss durch die Verwaltung vorgestellt.
 
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes greift die Grundstruktur des ursprünglichen Bebauungsplanes weitgehend auf und passt einzelne Festsetzungen an die sich zwischenzeitlich geänderten Rahmenbedingungen im und um das Plangebiet herum wie folgt an:
·         Schaffung einer Zufahrt für das Flurstück 6414/96 im Südwesten des Plangebietes Anpassung der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie des Gewerbegebietes
·         Anpassung von Flächen zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen an die tatsächlichen Gegebenheiten im Süden des Flurstückes 6414/87, da sich in diesem Bereich im Untergrund alte und massive Fundamente aus der historischen Nutzung befinden
·         Festsetzung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel im Bereich des bestehenden Lebensmitteldiscountmarktes im Osten des Plangebietes (Bestandsüberplanung)
·         Verlängerung des Wendehammers zur Erschließung der südlichen Gewerbebauten mit der Festsetzung einer Privatstraße zur Erschließung und einem Streifen Verkehrsbegleitgrün
·         Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes für den Bereich des vorstehend genannten Sondergebietes im Parallelverfahren.
 
Die Verwaltung schlägt vor, die vorgestellten Planentwürfe samt Begründung für die frühzeitige Beteiligung gemäß dem Baugesetzbuch freizugeben und die Verwaltung für die Durchführung dieses Verfahrensschrittes der Bauleitplanung zu beauftragen.

Beschluss:
 
Der vom Stadtrat der Stadt Alzenau in seiner Sitzung am 24.09.2015 gefasste Beschluss zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Nordpark an der Siemens-/Dieselstraße", Gemarkung Alzenau und die Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich im Parallelverfahren, wird wie folgt angepasst:
 
Die für die Bebauung vorgesehene Fläche des Flurstückes 6414/85 wird nicht als ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "großflächiger Einzelhandel" ausgewiesen.
 
Dem vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung (Anlagen 1 und 2) und der Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung (Anlage 3 und 4) im entsprechenden Bereich wird zugestimmt.
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:
 
Anwesende Mitglieder:
11
Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0

 

 



nach oben
Stadt Alzenau
Hanauer Straße 1, 63755 Alzenau
Tel.: 06023 / 502-0
E-Mail: alzenau@alzenau.de
Stadt Alzenau
Hanauer Straße 1 · 63755 Alzenau · Tel.: 06023 / 502-0 · alzenau@alzenau.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung