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Kriterienkatalog für Photovoltaik-Freiflächenanlagen der Stadt Alzenau



TOP 5 wurde aufgrund der anwesenden Landwirte vorgezogen und nach TOP 1 behandelt.
 
Gemäß Klimaschutzkonzept der Stadt Alzenau ist die Klimaneutralität bis 2040 für die Stadt Alzenau als ein realistisches Ziel einzustufen. Hierfür bedarf es jedoch zahlreicher Maßnahmen, die es im Einklang mit Mensch und Natur umzusetzen gilt. Die Stadt Alzenau ist sich bewusst, dass im Sinne des Klimaschutzes und der angestrebten Energieunabhängigkeit ein weiterer Ausbau von erneuerbaren Energien notwendig ist. Dazu können auch Photovoltaikanlagen auf Freiflächen einen Beitrag leisten.
 
Damit ein nachhaltiger Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen gewährleistet werden kann hat sich der Stadtrat zum Ziel gesetzt, abzuwägen, ob und unter welchen Voraussetzungen dies verträglich mit Landschaftsbild und weiteren Belangen erfolgen kann.
Der Bau eines Solarparks im Außenbereich erfordert grundsätzlich einen (vorhabenbezogenen) Bebauungsplan. Vor Aufstellung des Bebauungsplanes will der Stadtrat anhand von Kriterien - die für das gesamte Stadtgebiet gelten - entscheiden, unter welchen Voraussetzungen Freiflächenphotovoltaik über die gemeindliche Bauleitplanung ermöglicht werden soll.

Die Verwaltung hat einen Kriterienkatalog für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (Anlage) entworfen, der sowohl ökonomische, ökologische als auch soziale Aspekte berücksichtigt. Gemeinsam mit der dazugehörigen Bewertungsmatrix (Anlage) soll der Kriterienkatalog die städtischen Gremien und die Verwaltung dabei unterstützen, konkrete Anfragen/Anträge von Projektieren bzw. Investoren angemessen zu bewerten und über diese zu entscheiden. Er dient gleichzeitig als erforderliche Alternativen-Prüfung.
 
Dem Bau-, Umwelt-, und Stadtentwicklungsausschuss wurden der Kriterienkatalog und die dazugehörige Bewertungsmatrix bereits in der Sitzung vom 07.12.2023 zur Beratung und Ergänzung vorgestellt und erläutert. Der Ausschuss empfahl dem Stadtrat den Kriterienkatalog in der Fassung der in der Sitzung am 07.12.2023 getroffenen Anpassungen/Ergänzung zu beschließen. In der Sitzung des Stadtrates vom 01.02.2024 wurde jedoch deutlich, dass es noch Abstimmungsbedarf hinsichtlich der Bewertung und Gewichtung des Kriteriums "Bodenqualität" gibt. Stadtrat Jonas Müller beantragte daher, die Entscheidung zu diesem Tagesordnungspunkt zu vertagen.
 
Da insbesondere die bisher als Ausschlusskriterium festgelegte Ackerzahl von 50 seitens der Landwirte kritisch gesehen wird, wurde diese im Rahmen einer Besprechung mit Alzenauer Landwirten und dem Bezirkspräsidenten (und Kreisobmann) des bayerischen Bauernverbands Stefan Köhler diskutiert. Ergebnis des Gesprächs war, dass eine maximale Ackerzahl von 35 für vertretbar gehalten wird. Seitens der Landwirte wurde weiterhin angeregt stärker auf die Windkraft zu setzen, da Windkraftanlagen einen geringeren Flächenbedarf haben als Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen. Durch die Festlegung einer höheren Ackerzahl entstehe ein Druck auf die Landwirte, da sie so kaum zukunftssicher mit gepachteten Flächen planen könnten.
 
Mit dem vorliegenden Kriterienkatalog kann die Stadt bestimmte Bereich für PV-Freiflächenanlagen identifizieren und den Vorgaben des Klimaschutzkonzeptes gerecht werden: "Über die ausgewiesenen Potenziale und deren Nutzungsgrad (Tab. 41) werden bis 2040 115.084 MWh/a erzeugt. Es verbleiben in diesem Basisszenario noch 156.697 MWh Strombedarf, welcher über PV-Freiflächenanlagen zu decken ist. Das entspricht insgesamt einer Flächengröße von 157 ha (.)." Mit einer Ackerzahl von maximal 35 verbleiben jedoch nur ca. 91 ha als Potenzialfläche.
 
Die Planungshilfe "Steuerung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen in Unterfranken" hat die Höhere Planungsbehörde der Regierung von Unterfranken im Februar 2022 eine umfassende Betrachtung aller Schutzgüter und ihrer Berücksichtigung für PV-Freiflächenanlagen herausgegeben (siehe RegUfr 2022). Dort werden als harte Kriterien Acker/Grünlandzahlen >75 genannt. Als Kriterien des mittleren Raumwiderstandes für Freiflächen-Photovoltaikanlagen landwirtschaftlicher Boden mit hoher Ertragsfähigkeit (Acker/Grünland 61-75).
 
Die Verwaltung schlägt vor, die Ackerzahl von größer 50 im Mittel als Restriktionskriterium festzulegen und die maximale Gesamtfläche innerhalb des Stadtgebietes entsprechend dem Klimaschutzkonzept der Stadt auf die Größe von 157 ha zu beschränken. Um den Belangen der Landwirte gerecht zu werden, sollen jedoch nur Flächen mit einer Ackerzahl von maximal 40 im Mittel Punkte erhalten. Weiterhin sollen die Punkte in der Auswertung verändert werden. Demnach wird eine Einzelfallprüfung erst zwischen 50 und 70 erreichten Punkten möglich, sodass Projekte mit einer Bewertung unter 50 erreichten Punkten nicht mit den Kriterien vereinbar sind. Zwischen 50 und 70 Punkten obliegt die Einzelfallprüfung dem Stadtrat. In einem regelmäßigen Zyklus sollten die Vorgaben des Klimaschutzkonzeptes überprüft und die maximale Gesamtfläche gegebenenfalls angepasst werden:
 
Textvorschlag: "Gemäß dem Klimaschutzkonzept der Stadt Alzenau wird die Gesamtfläche von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen auf insgesamt 157 ha beschränkt. Der Stadtrat wird spätestens fünf Jahre nach Verabschiedung des Kriterienkataloges diese Kriterien neu überdenken und beraten. Insbesondere ist zu diesem Zeitpunkt erneut zu beurteilen, ob ein weiterer Zubau an Freiflächen-Solaranlagen dann noch mit dem Landschaftsbild verträglich ist. Eine Konsequenz könnte sein, dass der Stadtrat danach keinen weiteren Zubau mehr ermöglicht.
Der Kriterienkatalog wird laufend auf seine Anwendbarkeit unter Berücksichtigung gesetzlicher Änderungen und neuer fachlicher Erkenntnisse überprüft und aktualisiert."
 
Punktevorschlag:
 
#2 Qualität landwirtschaftlich genutzter Böden (maximal zu erreichende Punkte 22)
Ackerzahl im Mittel                          Punkte
0 - 14                                                22
15 - 17                                              20
18 - 20                                              17
21 - 25                                              14
26 - 30                                              11
31 - 35                                              8
36 - 40                                              5


Auswertung:
¾    maximale Verträglichkeit               >90
¾    Vereinbarkeit mit Kriterien gegeben        71 - 90
¾    Prüfung Einzelfall nötig                              50 - 70
nicht Vereinbarkeit mit Kriterien               <50


Mit einer Ackerzahl von maximal 40 im Mittel verbleiben mindestens 126 ha als Potenzial-Flächen für Freiflächen-PV. Dabei wurden die Kriterien 3 - 7 der Bewertungsmatrix nicht berücksichtigt, da diese Anlagen/Betreiber spezifisch sind. Weiterhin wird auch die Neigung der Flächen bzw. die Verschattung für mögliche Anlagenbetreiber relevant sein, sodass die 126 ha ein rein rechnerisches Potenzial ist, welches sich um die weiteren Kriterien reduzieren dürfte.
 
Stadtrat Roßmann verwies auf den bundesweiten Flächenbedarf von 2 % für Freiflächen-Photovoltaikanlagen. In Alzenau sind jedoch 157 ha aus Sicht der Landwirte nicht darstellbar. Daher wird eine Ackerzahl von maximal 35 für vertretbar gehalten.
 
Stadträtin Prittwitz schlug vor, weiterhin die Ackerzahl 50 als Obergrenze festzulegen und die Bepunktung bei 35 enden zu lassen.
 
Infolge der Wortbeiträge wurde folgendes abgestimmt:
Maximale Ackerzahl 50
 
Anwesende Mitglieder:
11
Ja-Stimmen:
3
Nein-Stimmen:
8
Persönlich beteiligt:
0
Gegenstimmen: Stadtrat Otto Grünewald, Stadtrat Hans-Dieter Herbert, Stadtrat Jonas Müller, Stadtrat Timo Ritter, Stadtrat Klaus Roßmann, Stadträtin Stefka Huelsz-Träger, Stadträtin Laura Schön, Stadträtin Martina Stickler

Maximale Ackerzahl 35
 
Anwesende Mitglieder:
11
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
4
Persönlich beteiligt:
0
Gegenstimmen: Stadtrat Hans-Dieter Herbert, Stadträtin Claudia Neumann, Stadträtin Sabina Prittwitz, Bürgermeister Stephan Noll
 
Die vorgeschlagene Bewertungsmatrix zu ändern wurde unter Berücksichtigung der maximalen Ackerzahl von 35 für nicht zielführend erachtet, sodass abgestimmt wurde, die bisherige Matrix beizubehalten:
 
Anwesende Mitglieder:
11
Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

Beschluss:
 
Der Kriterienkatalog wird wie vorgeschlagen geändert. Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat den Kriterienkatalog für Photovoltaik -Freiflächenanlagen der Stadt Alzenau in der Fassung der in heutiger Sitzung getroffenen Anpassungen/Ergänzungen zu beschließen. Dadurch kann eine angemessene Bewertung von künftigen Anfragen bzw. Anträgen zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen unter den genannten Kriterien erfolgen und ein nachhaltiger Ausbau von entsprechenden Anlagen auf dem Gebiet der Stadt Alzenau sichergestellt werden.

Abstimmungsergebnis:
 
Anwesende Mitglieder:
11
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
2
Persönlich beteiligt:
0

Gegenstimmen: Stadträtin Sabina Prittwitz, Stadträtin Claudia Neumann

 



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Tel.: 06023 / 502-0
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