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6. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Nordwest" Michelbach, Änderung Flächennutzungsplan im Parallelverfahren, Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden mit Billigungs- und Auslegungsbeschluss



Der Stadtrat der Stadt Alzenau hat in seiner Sitzung am 08.11.2022 beschlossen den Bebauungsplan Nordwest und den Flächennutzungsplan zu ändern.
 
Ziel und Zweck der Änderung des Bebauungsplanes ist es, auf einer für eine gegebenenfalls erforderlichen Friedhofserweiterung vorgesehenen Fläche, Baurecht zur Errichtung einer Kinderkrippe bzw. Kindertagesstätte zu schaffen. Die Ausweisung einer entsprechenden Baufläche ist mangels alternativer Standorte erforderlich, um dem vorhandenen Bedarf an Betreuungsplätzen im Stadtteil Michelbach gerecht zu werden. Der Flächennutzungsplan weist derzeit das Plangebiet noch als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof aus. Das Gebiet wird als Fläche für den Gemeinbedarf, mit Zweckbestimmung Kindertageseinrichtung ausgewiesen.
 
Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Nordwest" und die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans in dem Plangebiet wurde dem Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss zuletzt in seiner Sitzung am 11.07.2023 vorgestellt.
 
Der Planentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans wurde mit Begründung in der Zeit vom 07.08.2023 bis zum 22.09.2023 öffentlich ausgelegt zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Parallel dazu wurden betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
 
Die Änderung des Flächennutzungsplans wurde in der Zeit vom 21.08.2023 bis zum 22.09.2023 ebenfalls öffentlich ausgelegt und die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
 
In der Anlage sind die eingegangenen Stellungnahmen zu beiden Verfahren aufgeführt und sofern sie Anregungen, Einwendungen oder Hinweise enthalten, hinsichtlich deren Auswirkung auf die Planung mit einem entsprechenden Behandlungsvorschlag und einer ausführlichen Erläuterung hierzu versehen.

Beschluss:
 
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren zur Änderung Flächennutzungsplan sowie im Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen werden wie vorgeschlagen behandelt. Die vorgestellten Planentwürfe zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplans werden gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des vorgestellten Entwurfs zeitnah die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes "Nordwest" im Bereich der Flurstücke Nummern 1118, 5010 und 5011 durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:
 
Anwesende Mitglieder:
11
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
3
Persönlich beteiligt:
0

Gegenstimmen: Stadträtin Sabina Prittwitz. Stadträtin Claudia Neumann, Stadtrat Klaus Rossmann

 



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