zu TOP 1. zu TOP 3. TOP 2.
öffentlich


Kriterienkatalog für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Stadt Alzenau



Gemäß Klimaschutzkonzept der Stadt Alzenau ist die Klimaneutralität bis 2040 für die Stadt Alzenau als ein realistisches Ziel einzustufen. Hierfür bedarf es jedoch zahlreicher Maßnahmen, die es im Einklang mit Mensch und Natur umzusetzen gilt. Die Stadt Alzenau ist sich bewusst, dass im Sinne des Klimaschutzes und der angestrebten Energieunabhängigkeit ein weiterer Ausbau von erneuerbaren Energien notwendig ist.
 
Bei aller Dringlichkeit, soll das Heft des Handelns jedoch weiterhin bei der Stadt Alzenau liegen damit ein nachhaltiger Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen gewährleistet werden kann.
 
Die Verwaltung hat daher einen Kriterienkatalog für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (Anlage 1) entworfen, der sowohl ökonomische, ökologische als auch soziale Aspekte berücksichtigt.
 
Er beruht auf den nachfolgenden drei Leitgedanken:
 
Leitgedanke 1: Für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen sind bevorzugt Flächen heranzuziehen, die im innerstädtischen Vergleich für die landwirtschaftliche Nutzung nur eine geringe bis mittlere Wertigkeit aufweisen. Flächen mit hohem Ertragspotenzial, die aufgrund ihrer Ertragsfähigkeit besonders gut für die landwirtschaftliche Nutzung geeignet sind, sollen freigehalten werden. Ausnahmen hiervon können hingenommen werden für die Errichtung sogenannter Agri-Photovoltaik-Anlagen, da diese eine Steigerung der Flächeneffizienz durch den Ausbau der PV-Leistung bei gleichzeitigem Erhalt fruchtbarer Ackerflächen ermöglichen.
Leitgedanke 2: Eine möglichst naturverträgliche und bodenschonende Errichtung der Anlagen (PV-Module, Umzäunung, Nebenanlagen etc.) ist anzustreben. Gleiches gilt für den Betrieb der Anlage.
Leitgedanke 3: Eine möglichst hohe Wertschöpfung für die Region ist anzustreben. Betriebsmodelle, die eine überwiegende mindestens jedoch eine mehrheitliche Beteiligung der Bürgerschaft, der Stadt Alzenau mit Versorgungsunternehmen (EVA) bzw. einer regionalen Energiegenossenschaft ermöglichen, sind zu bevorzugen.
 
Der Kriterienkatalog ermöglicht es, potentielle Konflikte zwischen den unterschiedlichen Belangen frühzeitig zu erkennen, möglichst konfliktarme Flächen zu identifizieren, den Druck auf landwirtschaftliche Flächen zu steuern und dient der in Bauleitplanverfahren unerlässlichen Prüfung von Standortalternativen.
 
Zusammen mit der zugehörigen Bewertungsmatrix (Anlage 2) soll er der Verwaltung und den städtischen Gremien dabei behilflich sein, Anfragen von Projektieren bzw. Investoren unter den festgelegten Kriterien angemessen zu bewerten.
 
 
Dem Ausschuss werden der Kriterienkatalog und die dazugehörige Bewertungsmatrix zur Beratung, Ergänzung (im Entwurf gelb markiert) und Empfehlung zur Beschlussfassung an den Stadtrat vorgestellt und erläutert.
 
Seitens der Stadträte wurde das Konzept einerseits begrüßt, andererseits wurde die Meinung vertreten, dass ein solches Konzept lediglich einen starken Empfehlungscharakter haben dürfe und das letzte Wort dem Gremium zu überlassen sei.
 
Die Stadträtin Prittwitz regte an, dass Biodiversitäts-Photovoltaik-Anlagen stärker berücksichtigt werden sollte und für Anlagen gänzlich ohne Ausgleichsbedarf die höchste Punktzahl vergeben werden sollte. Hierzu wurde ein separater Beschluss gefasst (Beschluss 1).
 
Die Stadträtin Huelsz-Träger vertrat die Meinung, dass das Orts- und Landschaftsbild in der Punktematrix stärker gewürdigt werden sollte und mit mindestens 15 Punkten zu berücksichtigen sei.
 
Der Stadtrat Müller forderte die Aufnahme von Toren für Wild, da durch die Freiflächen-Photovoltaik-Anlage Lebensraum entfalle und die Tore in der Einzäunung würde Rücksicht auf das Wild genommen werden. Hierzu wurde ein separater Beschluss gefasst (Beschluss 2).
 
Der Vorschlag der Verwaltung bezüglich des Abstandes zur Wohnbebauung (200 m) wurde angenommen. Die vorgeschlagene Ackerzahl in Höhe von 50 wurde ebenfalls angenommen.
 

Empfehlung an den Stadtrat:
 
Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat den Kriterienkatalog für Photovoltaik-Freiflächenanlagen der Stadt Alzenau in der Fassung der in heutiger Sitzung getroffenen Anpassungen/Ergänzungen zu beschließen. Dadurch kann eine angemessene Bewertung von künftigen Anfragen bzw. Anträgen zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen unter den genannten Kriterien erfolgen und ein nachhaltiger Ausbau von entsprechenden Anlagen auf dem Gebiet der Stadt Alzenau sichergestellt werden.

Abstimmungsergebnis:
 
Beschluss 1 "Ergänzung Biodiversitäts-Photovoltaik-Anlage":
 
Anwesende Mitglieder:
11
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
2
Persönlich beteiligt:
0

Gegenstimmen: Stadtrat Georg Grebner, Stadtrat Ralph Ritter
 
Beschluss 2 "Tore für Wild":
 
Anwesende Mitglieder:
11
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
0

Gegenstimme: Stadtrat Georg Grebner
 
Beschluss 3 "Empfehlung an der Stadtrat":
 
Anwesende Mitglieder:
10
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
2
Persönlich beteiligt:
0
Stadtrat Georg Grebner war abwesend

Gegenstimmen: Stadträtin Anni Christ-Dahm, Stadtrat Ralph Ritter

 



nach oben
Stadt Alzenau
Hanauer Straße 1, 63755 Alzenau
Tel.: 06023 / 502-0
E-Mail: alzenau@alzenau.de
Stadt Alzenau
Hanauer Straße 1 · 63755 Alzenau · Tel.: 06023 / 502-0 · alzenau@alzenau.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung