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öffentlich


Errichtung einer Hangrutsche im Gartenschaugelände (Generationenpark)


 
Mit Einverständnis der Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung wird dieser Tagesordnungspunkt vorgezogen.
 
In der Stadtratssitzung am 27.07.2017 wurde beschlossen, dass im Generationenpark am Hang nördlich des Kindergartens eine Hangrutsche errichtet wird.
 
Die Anschaffung der Rutschanlage soll über den Förderkreis Gartenschau Alzenau e.V. erfolgen, der sich gem. Vorstandsbeschluss vom 13.07.2017 mit dem Erwerb der Hangrutsche bereits einverstanden erklärt hat.
 
Da in der Sitzung des Stadtrates vom 27.07.2017 von einigen Mitgliedern des Stadtrates sicherheitstechnische Bedenken geäußert wurden, hat die Verwaltung einen Vertreter einer Herstellerfirma, sowie des TÜV eingeladen. Beide konnten in der Sitzung die Erfüllung der sicherheits- und unfallrelevanten Anforderungen darlegen.
 
Es wurde erläutert, dass eine Abnahme der errichteten Rutsche durch den TÜV zwar sinnvoll sei, aber nicht zwingend vorgeschrieben. Während seiner etwa 30-jährigen Tätigkeit im Rutschbahngeschäft seien nur sehr wenige kleinere Verletzungen beobachtet worden, berichtete der Firmenvertreter.
 
Der Vorsitzende stellte klar, dass die Stadt Alzenau über den Gemeindeunfallversicherungsverband versichert ist. Auf Anfrage teilte dieser mit, dass die Stadt Alzenau bei ordnungsgemäßer Herstellung und ordnungsgemäßer Wartung der Rutschbahnanlage von der Haftung befreit ist.
 
Der Firmenvertreter zeigte Maßnahmen auf, die das Rutschen noch sicherer machen könnten. Dabei seien auch die Umstände in der Stadt Alzenau zu berücksichtigen, bspw. ob mit Vandalismus in der Stadt zu rechnen ist. Die Verhältnismäßigkeit bei den gewählten Maßnahmen ist einzuhalten. So können zunächst mildere Maßnahmen wie beispielsweise die Errichtung von Hinweisschildern bzgl. des Zeitraums und der Art der Benutzung der Rutsche oder nächtliche, stichprobenartige Kontrollen der Rutschbahnanlage erfolgen. Sollte dies nicht ausreichen, um eine missbräuchliche Nutzung der Anlage auszuschließen, kann diese auch nachträglich noch stärker gesichert werden, indem beispielsweise der Treppenturm in der Nacht abgeschlossen wird. Bei bestimmten Witterungsverhältnissen, wie Regen, Frost oder Eis kann es sinnvoll sein, die Rutschanlage ebenfalls vorübergehend oder auch saisonal zu sperren. Denn je nach Material der Hosen könnte sich die Rutschgeschwindigkeit bei Nässe verlangsamen oder erhöhen. Empfohlen wird seitens der Herstellerfirma zudem ein Mindestalter der Benutzer von 6 Jahren, oder besser eine Mindestgröße von 1,10 m. Hierauf könnte mit einem neben der Anlage angebrachten Lineal hingewiesen werden.
 
Der Vertreter des TÜV Thüringen wies in diesem Zusammenhang aber deutlich darauf hin, dass das Anbringen von Warnhinweisen sowie saisonale oder witterungsbedingte Sperrungen nach den einschlägigen DIN-Normen nicht erforderlich sind.
 
Laut dem Firmenvertreter sei es auch von den Wünschen des Betreibers und der konkreten Planung abhängig, welche Warnhinweise oder weitere Maßnahmen empfehlenswert seien. Er betonte hierbei, dass in der Planungsphase auch Softwareprogramme die Planer dabei unterstützen, sichere Rutschbahnanlagen zu konstruieren. So würde seitens der Firma, für die er arbeitet, grundsätzlich darauf geachtet, keine eckigen Kurvenverläufe zu planen und für ausreichend Belichtung der Röhre zu sorgen, damit sich der Körper besser auf die Kurven einstellen kann und das Rutschen nicht in völliger Dunkelheit stattfindet. Unter welchen Auflagen die Rutschbahnanlage von der Stadt Alzenau betrieben wird, sei vom Betreiber zu entscheiden.
 
Vom Vorsitzenden wurde erläutert, dass bereits die Errichtung eines kleinen Weges vom Auslauf der Rutsche zum Ausgangspunkt geplant sei, um mehrere Möglichkeiten zu haben, den Einstieg zu erreichen. Außerdem handele es sich bei der geplanten Rutschbahnanlage um ein weiteres Element, das der Verwirklichung des Spielgeräte-Gesamtkonzeptes für den Generationenpark dient. So soll in Zukunft auch ein Spielgerät für sehr kleine Kinder und ein weiteres Bewegungsgerät für Senioren errichtet werden.
 
Seitens der Verwaltung wurde klargestellt, dass mit mehreren Firmen Ortstermine durchgeführt und Angebote eingeholt wurden. Im nichtöffentlichen Teil wird in heutiger Sitzung entschieden, welche Vergabeempfehlung gegenüber dem Förderkreis Gartenschau Alzenau e.V. ausgesprochen wird.
 
Die Rutsche selbst soll über zweckgebundene Spendengelder finanziert werden, die aus zwei Benefiz-Ralleys und dem Konzert des Bayerischen Polizeiorchesters resultieren. Spendengelder stehen in Höhe von rund 76.000 € zur Verfügung.
 
Die Kosten für die zusätzlichen Arbeiten (Erdarbeiten, Fundamente, Bodengutachten, Montagehelfer, Hebegerät, Fallschutz etc.) sollen von der Stadt getragen werden. Hierfür werden VOB-konform Vergaben durchgeführt. Die Kosten hierfür betragen voraussichtlich ca. 25.000 Euro.


Beschluss:
 
Dem Förderkreis Gartenschau Alzenau e.V. werden zur Beschaffung der Röhrenrutsche (inklusive Sicherheitszertifikat und TÜV-Abnahme sowie mit der Auflage der Einhaltung der im Stadtrat abgestimmten Vorgaben zur Errichtung) die zweckgebundenen Spendengelder überlassen. Eine mögliche Differenz zu den Anschaffungskosten wird seitens der Stadt aus dem Titel "Spielplätze" beglichen.
 
Die Beauftragung/Durchführung der sonstigen Leistungen wie Erdarbeiten, Bodengutachten, Fundamente, Mithilfe bei der Montage, Fallschutz etc. erfolgen verwaltungsseitig. Die Mittel hierfür werden aus dem Haushaltstitel Spielplatz zur Verfügung gestellt.
 
Im Rahmen der Spielplatzkontrolle im Generationenpark wird auch die Röhrenrutsche regelmäßig mitüberprüft.


Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder:
11
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
2
Persönlich beteiligt:
0

Gegenstimmen:
Stadträtin Claudia Neumann
Stadtrat Dr. Rolf Ringert





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