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öffentlich


Neubau eines Dreifamilienwohnhauses in Reihenhausform mit 2 Garagen und 4 Stellplätzen, Trageser Weg 1, Flurstück 1231, Gemarkung Michelbach, Az.: 311/17


 
Für das Flurstück 1231, Gemarkung Michelbach, zukünftige Adresse Trageser Weg 1, ist ein Bauantrag eingereicht worden. Es ist geplant, ein Dreifamilienwohnhaus in Reihenhausform zu errichten. Es wurden Befreiungen zu Dachneigung, Dachaufbauten und Baugrenzenüberschreitung beantragt.
 
Nicht beantragt wurden Befreiungen von der Festsetzung, dass nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind sowie der Festsetzung, dass Terrassierungen des Geländes unzulässig sind und dass die Gebäude möglichst in natürlicher Einbindung in das vorhandene Gelände geplant werden sollen.
 
Insbesondere die Erteilung der Befreiung für die Bauausführung als Dreispänner, aber auch die deutliche Baugrenzenüberschreitung mit ca. 1,5 m auf der gesamten Hauslänge sowie die bereits ausgeführten massiven Abgrabungen, um das Untergeschoss zur Straße hin freizulegen, werden von der Abteilung Bauaufsicht aus städtebaulicher Sicht nicht befürwortet.


Beschluss:
 
Die beantragten Befreiungen werden nicht erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird versagt. Die Verwaltung wird beauftragt, einen ablehnenden Bescheid zu erlassen sofern der Bauantrag nicht zurückgenommen wird.
 


Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder:
11
Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 





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Stadt Alzenau
Hanauer Straße 1, 63755 Alzenau
Tel.: 06023 / 502-0
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