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Neue Forstbetriebsplanung (Forsteinrichtung) für den Stadtwald Alzenau (Anlage 1)


 
Nach Art.19 des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG) in.Verbindung mit §§1 bis 5 der Körperschaftswaldverordnung (KWaldV) sind Kommunalwälder nach einem Betriebsplan zu bewirtschaften. Dieser hat normalerweise eine Laufzeit von 20 Jahren mit einer Zwischenrevision nach 10 Jahren.
Der aktuell gültige, rechtsverbindliche Plan der Stadt Alzenau hat eine Laufzeit vom 01.01.2008 bis 31.12.2027. Im Jahr 2019 hätte die Zwischenrevision durchgeführt werden müssen, dies ist aber in Absprache mit dem AELF Aschaffenburg nach dem Sturm vom 18.08.2019 nicht erfolgt. Nach aktueller Rechtslage wäre im Jahr 2028 zwingend ein neuer Plan aufzustellen.
Wegen der massiven Strukturänderungen im Stadtwald infolge des Sturmes wird von der Verwaltung vorgeschlagen, eine komplett neue Forsteinrichtung in Auftrag zu geben.
Vom Grundsatz her sind drei Gründe denkbar, die zu einer Neuerstellung des Planes veranlassen:
a)   Die (waldgesetzkonformen) Zielsetzungen / Bedürfnisse der Körperschaft haben sich erheblich verändert
b)   Der Eigentumsstand und / oder die Waldstruktur haben sich (außerplanmäßig) erheblich verändert.
c)    Die allgemeinen Rahmenbedingung (Rechtslage / Klima) haben sich verändert
 
Situation in Alzenau:
Änderungen in der Waldstruktur:
1.1 Zerstörung bzw. starke Schädigung von etwa 250 ha mittelalten bis alten Waldbeständen
1.2 Erhebliche Verluste durch absterbende Kiefern, Fichten und auch Laubbäumen in Folge der Hitze-Dürrejahre 2015/2018/2019 sowie der anhaltenden Massenvermehrung von Schadinsekten und Pilzen
1.3 Erfolgte Waldrodungen und Neuaufforstungen seit 2007
Änderung des Klimas/-Zielsetzungen:
2.   Erhebliche Zunahme der Bedeutung der biologischen Vielfalt und deren Erhalt und Förderung im Stadtwald (reduzierte Holznutzung / veränderte Ziele bei Baumartenwahl und Pflegekonzepten; Ausweisung von Nutzungsverzichtsflächen - NWR Pfahlloch)
2.1 erhebliche Zunahme der Bedeutung der Erholungsfunktion des Stadtwaldes (z.B. Ausweisung von Mountainbiketrails)
2.2 Rasche Veränderung der klimatischen Bedingungen (Klimawandel) erfordert großflächigen Waldumbau mit Schwerpunkt Unterwald und Mühlmark. Oberstes Ziel ist die Walderhaltung. Dies bedingt geänderte Nutzungskonzepte und insbesondere erheblich veränderte Ziele bei der Baumartenwahl
Im Zuge einer Forsteinrichtung wird zum einen ein Operat (Planbeschreibung), ein Revierbuch (Einzelbestandsweise Beschreibung und Maßnahmenplanung) und eine Forstbetriebskarte (Nutzungsarten) erstellt.
Zum anderen wird eine Inventur durchgeführt. Dies kann in unterschiedlicher Intensität, damit einhergehend aber auch mit unterschiedlicher Aussagekraft erfolgen.
In der Anlage sind die verschiedenen Möglichkeiten aufgeführt.
Für die Durchführung einer (relativ teuren) Betriebsinventur (permanente Stichprobeninventur) spricht:
Detaillierte Informationen über den Zustand des Waldes -
Ausstattung mit Biotopbäumen und Totholz
Baumartenverteilung
Altersstruktur
Holzvorratsstruktur.
Diese Betriebsinventur bietet die Möglichkeit nach erfolgter Wiederholungsaufnahme den exakten Zuwachs, sowie Veränderungen der Waldstrukturen (nach 10 bis 15 Jahren) festzustellen.
Mit Hilfe der Ergebnisse wiederholter Inventuren können quantitative als auch qualitative Merkmale sowohl der vorhandenen Waldstruktur als auch der erfolgten Bewirtschaftung zahlenmäßig belastbar beschrieben werden. Eine solche Investition zeugt von sehr hoher Waldgesinnung und entsprechender Verantwortung gegenüber den Menschen heute und künftigen Generationen.
Gleichzeitig könnten im Rahmen einer neuen Forsteinrichtung Aspekte des Naturschutzes mit Maßnahmenplanungen eingearbeitet werden. Dies wird von Seiten der städtischen Forstverwaltung sehr befürwortet.
Die Durchführung einer neuen Forsteinrichtung erfolgt unter der Federführung der staatlichen Forstverwaltung (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten). Für gewöhnlich werden ca. 50 % der Kosten gefördert.
Der Eigenanteil der Stadt Alzenau liegt bei einer Planung mit permanenter Stichprobeninventur bei ca. 100.000,00 €.
Für den Haushalt 2020 wurden bereits 100.000,00 € dafür eingestellt.
Die Kosten würden aber erst im Jahr 2021 anfallen.


Beschluss:

Die Stadt Alzenau beauftragt die Durchführung einer neuen Forsteinrichtung (im gesamten Stadtwald) in der Variante "Porsche" und im Zuge dessen eine permanente Stichprobeninventur. Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 100.000,00 € werden auf den Haushalt 2021 übertragen.


Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder:
24
Ja-Stimmen:
24
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0

 





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Stadt Alzenau
Hanauer Straße 1, 63755 Alzenau
Tel.: 06023 / 502-0
E-Mail: alzenau@alzenau.de
Stadt Alzenau
Hanauer Straße 1 · 63755 Alzenau · Tel.: 06023 / 502-0 · alzenau@alzenau.de
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