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Feuerwehr Alzenau:
Festlegung Standort Mühlweg 7


 
In der Sitzung des Stadtrates vom 21.06.2018 wurde beschlossen, dass am vorgesehenen Grundstück an der Westumgehung grundsätzlich eine gemeinsame Einrichtung bestehend aus Feuerwehr, Rettungsdienst und der BRK- Bereitschaft errichtet werden sollte.
 
Aufgrund weitergehender Planungsüberlegungen mit BRK und Feuerwehr sowie nach erfolgter Besichtigung des Rettungszentrums Furth im Wald wurde danach vom federführenden Kommandanten der Stadt Alzenau Frank Ritter mit Schreiben vom 28.11.2018 Bedenken hinsichtlich einer gemeinsamen Nutzung der verschiedenen Räumlichkeiten geäußert und dem Stadtrat in seiner Sitzung am 29.11.2018 übergeben.
 
Auch zahlreiche geführte Gespräche mit den Verantwortlichen des BRK Aschaffenburg und der Bereitschaft Alzenau und Hörstein, bestätigt mit Schreiben vom 08.11.2019, lassen erkennen, dass eher eine Eigenständigkeit bevorzugt wird.
 
Hinsichtlich dieser Entwicklung, des notwendigen teuren Grundstückskaufs sowie schwieriger tiefbautechnischer Erschließung, Rodung der Waldfläche und notwendiger Wiederaufforstung erscheint eine Planung nur eines eigenständigen Feuerwehrgebäudes am jetzigen Standort wirtschaftlich sinnvoller, gerade unter der enormen Kostenentwicklung der letzten Jahre.
Auch hinsichtlich des noch ausstehenden B-Plan Verfahrens ist am alten Standort von einer schnelleren Umsetzung auszugehen.
 
Nach Rücksprache mit Herrn Klumpp vom Wasserwirtschaftsamt in Aschaffenburg wird zwar darauf hingewiesen, dass grundsätzlich Baumaßnahmen in Überschwemmungs-gebieten nicht zu befürworten sind, aber nach § 77 Absatz 3 WHG im Interesse des Wohls der Allgemeinheit zugestimmt wird. Gleichwohl darf die Maßnahme die Hochwasserrückhaltung nur unwesentlich beeinträchtigen und es muss ggfs. ein Ausgleich geschaffen werden. Selbstverständlich sind hierfür entsprechende Planungsunterlagen einzureichen, die jedoch erst im Rahmen der Neubauplanung final erarbeitet werden können und somit noch nicht vorliegen.
 
Sollte die Planung für das Feuerwehrgerätehaus als Solitäreinheit ohne BRK aus o.g. Gründen am alten Standort favorisiert werden, so wäre nunmehr mit den Vertretern der Feuerwehr, der Projektgruppe und der Regierung von Unterfranken das Raumprogramm abzustimmen. Auch in dem bis Anfang 2020 vorzulegenden Feuerwehrbedarfsplan wäre dies zu berücksichtigen.
 
Des Weiteren müsste für die Bauzeit eine Interimslösung gefunden und gegebenenfalls Hallen oder Container mit Lagerflächen sowie entsprechender Infrastruktur angemietet werden. Zudem ist nach Abstimmung des Raumprogramms das europaweite VGV- Verfahren für die einzelnen Planungsleistungen durchzuführen.
 


Beschluss:

Die geplante Neubaumaßnahme der Freiwilligen Feuerwehr Alzenau soll als Solitäreinheit ohne BRK am alten Standort Mühlweg 7 weiterverfolgt werden. Interimslösungen sind für die rund zweijährige Bauzeit in Abstimmung mit der Feuerwehr zu finden.
 
Die Verwaltung wird ermächtigt, das Raumprogramm mit der Feuerwehr abzustimmen sowie ein VGV-Verfahren für den Neubau durchzuführen. Entsprechende Untersuchungen und Ing. -Verträge sind hierfür zu schließen sowie Haushaltsmittel bereitzustellen.


Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder:
24
Ja-Stimmen:
24
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0

 





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Tel.: 06023 / 502-0
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