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öffentlich


Bürgerfragestunde



Es lag ein Eintrag in der Rednerliste vor.
 
Herr Peter Bloett reichte im Vorfeld zur Sitzung folgende Fragen ein, welche er im Rahmen der Bürgerfragestunde stellte:
 
Personalkosten:
 
Wie hoch lagen die Personalkosten der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsbereich in den Jahren 2019 bis 2023?
 
Wie hoch lagen die Personalkosten der Beschäftigten der nicht im Sozial- und Erziehungsbereich tätigen in den Jahren 2019 bis 2023?
 
Zu diesen Fragen präsentierte Bürgermeister Stephan Noll nachstehende Übersicht und Stellungnahme des Instituts für Wirtschaft:
 
Bereich
Ist 2019
Ist 2020
Ist 2021
Ist 2022
Ist 2023
Gesamtverwaltung
    2.281.062
    2.367.435
    2.519.876
    2.764.544
    3.114.660
öff. Sicherheit und Ordnung
       641.091
       720.129
       716.120
       779.612
       754.119
Schulen
       800.969
       873.726
       869.826
       957.367
    1.144.352
Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege
    1.336.859
    1.393.188
    1.458.392
    1.638.291
    1.954.810
Soziale Sicherung (SuE)
    5.280.164
    5.842.781
    5.968.024
    6.680.449
    7.603.470
Gesundheit, Sport, Erholung
         69.293
         82.930
       116.139
       143.393
       195.628
Bau- und Wohnungswesen
    1.183.222
    1.099.442
    1.084.622
    1.132.144
    1.288.607
öff. Einrichtungen (ohne Bauhof)
         99.214
         95.456
         85.439
       123.351
       233.709
Forst, Grundvermögen
       526.652
       626.349
       592.515
       677.216
       681.899
 
  12.218.526
  13.101.436
  13.410.953
  14.896.367
  16.971.254
Ein aktueller Bericht des Instituts für Wirtschaft bekräftigt diese Entwicklung. Hier ein paar Fakten:
·      Im Aufgabenbereich "politische Führung und zentrale Verwaltung" ist auf allen Ebenen ein starker Stellenaufwuchs zu beobachten: bei den Kommunen um 27 Prozent.
·      Auch für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung sind auf allen Ebenen im Jahr 2022 deutlich mehr Beschäftigte verantwortlich als zehn Jahre zuvor: bei den Kommunen plus 25 Prozent.
·      Einer der größten Zuwächse im Personalbestand zeigt sich bei der Kindertagesbetreuung der Kommunen. Das Plus liegt bei 92.000 Beschäftigten oder 54 Prozent (Wert für 2021).
·      Der allgemeine Anstieg der Mitarbeiterzahl ist vor allem auf veränderte Bedarfe bei der Kinderbetreuung, im Bildungswesen, bei Gesundheit und öffentlicher Sicherheit zurückzuführen. Trotz Personalaufbau deutet manches auf einen noch größeren Bedarf hin (Geis-Thöne, 2023).
·      Fazit: Eine Bewertung der Personalentwicklung im öffentlichen Dienst erfordert folglich mindestens eine Differenzierung nach Aufgabenbereichen. Während die Bedarfe in vielen Aufgabenfeldern weiterhin groß sind, sollte die Politik gleichzeitig auf Effizienzgewinne im Zuge der Digitalisierung hinarbeiten. Der dadurch gewonnene Handlungsspielraum könnte genutzt werden, um offene Bedarfe zu reduzieren und übermäßigen Personalabbau beispielsweise in für die Infrastruktur wichtigen Ämtern zu korrigieren.
 
Burgfestspiele Alzenau:
Das Defizit der Burgfestspiele 2024 ist auf 42 TEUR gedeckelt. Sind darin die Personalkosten infolge Anstellung der Künstler auf der pay-roll der Stadt enthalten und wie hoch sind diese Personalkosten budgetiert?
 
Wie hoch wären die zusätzlichen Einnahmen bei Verzicht auf Ehrenkarten und Verkauf dieser Plätze zu regulären Preisen?
 
Hierzu antwortete der Vorsitzende, dass das Programm der Burgfestspiele Alzenau 2024 ausschließlich Gastspiele im Unteren Burghof vorsieht.
Eine Anstellung von Künstlern wird daher nicht erfolgen. Daher gibt es keine Auswirkungen auf die Personalkosten.
 
Sollten die ausgegebenen Ehrenkarten tatsächlich zum Verkauf kommen, könnten Mehreinnahmen von rund 3.000 € erzielt werden.
 
Burggrundstück:
 
Seit wie vielen Jahren wurde erfolglos versucht das Burggrundstück im nun beendeten Immobilien- und Bauboom zu verkaufen?
 
Welche Vermarktungsaktivitäten erfolgten für das Burgrundstück?
 
Wie viele Interessenten, zu welchen Preisvorstellungen und mit welchen Erwartungen an das Baurecht haben sich für das Burggrundstück interessiert?
 
Aufgrund welcher beruflicher Qualifikation und Expertise ist der Bürgermeister befähigt die Vermarktung von Grundstücken der Stadt Alzenau federführend vorzunehmen?
 
Bürgermeister Stephan Noll gab hierzu folgende Antworten:
 
Die Stadt Alzenau beschäftigt sich seit dem Jahr 2012 mit der Vermarktung des Grundstücks "An der Burg" in Alzenau.
Hierzu wurden in den Jahren 2016 und 2018 Flächen dazu erworben, um das Baugelände zur vergrößern und attraktiv zu gestalten.
Der Abriss der Bestandsgebäude und Treppenanlage erfolgte anschließend im Jahr 2019. Anschließend wurde im Jahr 2020 das Gelände neu vermessen.
Für das Areal wurde ein eigenständiger Bebauungsplan "südlich Wingert" mit Sitzung am 16.01.2024 beschlossen. Diese tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung demnächst in Kraft.
 
Entsprechende externe Vermarktungsaktivitäten wurden seitens der Stadt Alzenau nicht unternommen bzw. eine Akquise wurde durch die Grundstücksverwaltung nicht aktiv durchgeführt, da regionale Interessenten auf die Stadt zukamen oder angesprochen wurden.
Ein Stadtratsbeschluss vom 27.07.2023 hat die Verwaltung ermächtigt, dass das Grundstück nach in Kraft treten des Bebauungsplanes überregional zum Verkauf auszuschreiben.
 
Für das Gelände haben sich seit dem Jahr 2020 insgesamt 6 Bauträger/Investoren ernsthaft interessiert.
Aktuell liegen der Stadt Alzenau insgesamt drei Anfragen von örtlichen Bauträgern aus der Region für das Grundstück vor. Für die Grundstücksgeschäfte gilt der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit und der Verkauf von Grundstücken darf in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden (Art. 75 GO). Ein Bodenwertgutachten liegt dem Stadtrat und der Verwaltung vor. Trotz intensiver Grundstücksverhandlungen konnte bisher kein Verkaufsabschluss erreicht werden.
 
Weiterhin informierte der Rathauschef, dass gemäß Art. 38 GO der erste Bürgermeister die Gemeinde nach außen vertritt. Der Umfang der Vertretungsmacht ist auf seine Befugnisse beschränkt. Ihm stehen die entsprechenden Fachstellen im Haus als auch Externe zur Verfügung. Das Wertgutachten zum Beispiel wurde von staatlich anerkannten Gutachter erstellt.
Es waren fünf weitere Wortmeldungen zu verzeichnen.
 
Herr Horst Kröll erwähnte, dass es ohne die Mehreinnahmen der Gewerbesteuer in Höhe von ca. 10 Mio. Euro für die Jahre 2023 und 2024 für die Haushaltskonsolidierung der Stadt Alzenau schlecht aussehen würde. Hier sollte der Dank an die Gewerbetreibenden nicht vergessen werden. Außerdem wäre Herr Kröll dankbar, wenn die gemachten Bearbeitungszusagen zu den gestellten Bürgerfragen aus den Jahren 2022 und 2023 zeitnah abgearbeitet und durchgeführt werden würden.
 
Frau Heike Hauptmannl nahm Bezug auf den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Alzenau und die Neuverschuldung in Höhe von 11 Mio. Euro. In diesem Zusammenhang regte Frau Hauptmannl den Verkauf der Anteile an der EVA GmbH an.
 
Bürgermeister Stephan Noll berichtete hierzu, dass das Darlehen für die Errichtung des neuen Faulturmes benötigt werde. Die Finanzierung des Darlehens erfolge über die Kanalgebühren.
Seitens der Stadt Alzenau gäbe es keine Veranlassung die Anteile der EVA GmbH zu veräußern.
 
Weiterhin sprach Frau Hauptmannl die Baukosten in Höhe von 3,3 Mio. Euro für den Rathausanbau an und erkundigte sich nach der Büro-Nutzfläche für die 15 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Diese werden laut Aussage der Verwaltung nachgereicht.
 
Auf eine weitere Nachfrage von Heike Hauptmannl bestätigte der Bürgermeister, dass ab der nächsten Badesaison nur noch aktive Wasserwachtler nach Wachdienstplan freien Eintritt hätten. In diesem Zusammenhang wurde der freie Eintritt für städtische Bedienstete in die städtischen Freizeitanlagen kritisiert.
 
Frau Michaela Thoben sprach ihre Bauanfrage für einen Carport an. Dieses sei nach Auskunft der Bauaufsicht nicht genehmigungsfähig. Mit Verwunderung nahm sie nun die Erteilung einer Baugenehmigung durch den zuständigen Stadtratsausschuss für ein Bauvorhaben in der Dettinger Straße in Hörstein zur Kenntnis, welches durch die Bauaufsicht als nicht genehmigungsfähig beurteilt wurde. Aus ihrer Sicht sei dies eine ungleiche Behandlung. Die Bauanfrage soll in diesem Zusammenhang erneut geprüft werden.
 
Weiterhin wies Frau Thoben auf die Geruchsbelästigung in der Damentoilette in der Gaststätte "Alte Post" hin. Hier wird ein baulicher Mangel vermutet. Der Vorsitzende sagte eine Überprüfung der Angelegenheit zu.
 
Frau Marion Ebert monierte die Einführung von Gebühren für die Windelsäcke und den Wegfall des 100-€-Gutscheines für Neugeborene. Hier werde ihrer Meinung nach am falschen Ende gespart.
 
Hierzu erklärte der Rathauschef, dass die Stadt Alzenau aufgrund der Haushaltssituation auch bei den freiwilligen Leistungen sparen müsse. Die Gebühren für die Windelsäcke seien aber noch günstiger gegenüber der Verwiegung in der Mülltonne.
 
Auf die Anfrage von Nick Höfler berichtete der Vorsitzende, dass beabsichtigt sei, die Homepage der Stadt Alzenau zu modernisieren.
 
Nach dem Bekanntwerden der Schließung der Notaufnahme am Krankenhaus in Wasserlos wollte Herr Höfler wissen, ob sich die Stadt Alzenau für einen ärztlichen Bereitschaftsdienst einsetze. Hierzu verwies Bürgermeister Stephan Noll auf anstehende Gespräche mit der Klinikleitung. Auf das Bauprojekt "Kindergarten/Sozialer Wohnungsbau" in Wasserlos habe die Umstrukturierung des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau keine Auswirkungen.
 
Weiterhin regte Herr Höfler zur Gegenfinanzierung des Bäderdefizits die Erhebung von Parkgebühren am Meerhofsee an. Einen entsprechenden Beschluss habe der Stadtrat bereits gefasst, teilte der Bürgermeister mit.
 
Abschließend erwähnte Herr Höfler, dass er kein Verständnis für Entscheidung des Stadtrates habe, trotz der anderslautenden Vorlage der Bauaufsichtsbehörde, die Baugenehmigung für ein Bauvorhaben in der Dettinger Straße in Hörstein zu erteilen.

 
 



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