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Dauerhafte Stilllegung von Waldflächen - Antrag der Projektgruppe Biodiversität und Landnutzung



Die Projektgruppe "Biodiversität und Landnutzung" des Umwelt- und Klimabeirates" hat einen abgeänderten Antrag (bisherige Forderung 10 % der Waldfläche) auf Stilllegung von 5 % der Stadtwaldfläche zur Erhaltung und Steigerung der Artenvielfalt und Biodiversität im Wald gestellt.
Dies wäre am besten mit völligem Nutzungsverzicht zu erreichen.

Danach sollten neben ca. 40 ha bereits ausgewiesenen bzw. beantragten Naturwaldreservaten weitere 100 ha Wirtschaftswald  auf Dauer aus der Nutzung genommen werden.
Die Stilllegung der 10 ha Referenzflächen, die nach dem Sturm ausgewiesen worden waren und die Stilllegung der ca. 42 ha bisherige und erweiterte Kernzonen des Naturschutzgebietes  "Alzenauer Sande" werden von der Projektgruppe nicht anerkannt.

Dem Ansatz, dieses Ziel im Wesentlichen durch Stilllegungen zu verwirklichen, steht die Verwaltung kritisch gegenüber.
Ein solches Nutzungsverbot würde auf diesen Flächen jegliche Entscheidungs- und Aktionskompetenz entziehen.

Stattdessen könnte die Erhaltung der Biodiversität/Artenvielfalt über einen integrativen Ansatz in der naturnahen Waldwirtschaft gesichert werden.

Danach soll ein Trittsteinkonzept zum Beispiel durch:
                       
ê  Bestimmen von zusätzlichen Flächen "im außerregelmäßigem Betrieb", Flächen der Nutzungsart "Langfristige Behandlung" oder "Hiebsruheflächen" in der neuen Forsteinrichtung,
ê  Ausweitung des Biotopbaumkonzeptes,
ê  Festlegen von "Altholzinseln" ohne Nutzung,
ê  Belassen einer bemessenen Anzahl von "Altbäumen" in Verjüngungsbeständen auf deren Nutzung verzichtet wird (ein Altbaum repräsentiert eine Fläche von ca. 100 Quadratmetern).

ein Netz von hochwertigen Waldbiotopen verteilt auf der ganzen Stadtwaldfläche eingerichtet werden. Mit dieser Vorgehensweise könnte eine große Naturschutzwirkung erreicht werden.
Besonders die Maßnahmen "Belassen von Altbäumen und Altholzinseln" stellen einen Nutzungsverzicht dar.

Der Bau- und Umweltausschuss lehnte in seiner Sitzung vom 12.10.2021 ebenfalls eine Anhebung der völlig stillgelegten Flächen ab.

Stattdessen wurden die vorgenannten Vorschläge der Verwaltung in Verbindung mit der Einführung eines speziellen Naturschutzteiles in der neuen Forsteinrichtung als Empfehlung an den Stadtrat beschlossen.
 

Beschluss:
 
Eine pauschale Anhebung von Stilllegungen auf 5 % der Stadtwaldfläche wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:
 
Anwesende Mitglieder:
24
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
8
Persönlich beteiligt:
0

Gegenstimmen:
Stadträtin Claudia Neumann, Stadträtin Sabina Prittwitz, Stadträtin Eva Botzem-Emge, Stadträtin Angela Hadler, Stadtrat Tim Höfler, Stadträtin Anni Christ-Dahm,
Stadtrat Dr. Wolfgang Röder, Stadtrat Hans Dieter Herbert



Beschluss:

Im Zuge der Aufstellung des neuen Forstwirtschaftsplanes (Forsteinrichtung) wird ein eigener Naturschutzteil erstellt.
Hier finden Maßnahmen zur Ausweitung des Biotopbaumkonzeptes, Ausweisung von Altbäumen und Altholzinseln Berücksichtigung. Gleichzeitig sollen speziell zur Förderung des Naturschutzes Flächen mit den Nutzungsarten "Hiebsruhe", "Langfristige Behandlung" und "Außerregelmäßiger Betrieb" (verteilt über der ganzen Fläche) ausgeschieden werden.



Abstimmungsergebnis:
 
Anwesende Mitglieder:
24
Ja-Stimmen:
23
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
0

Gegenstimme:
Stadtrat Hans Dieter Herbert

 



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Tel.: 06023 / 502-0
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