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Gemeinsames Windkraftprojekt Alzenau/Freigericht - Projektiererauswahl/Gründung einer Projektierunggesellschaft (Anlage 1)



Der unterbreitete Beschlussvorschlag der Mitglieder der Steuerungsgruppe Windkraft ist das Ergebnis von insgesamt sechs Workshops - durchgeführt über die Dauer von etwa einem Jahr sowohl in Alzenau als auch in Freigericht.
Unterstützt wurden diese Workshops zum einen von der LandesEnergieAgentur Hessen (LEA) als auch durch die Fa. Endura Kommunal sowie der Kanzlei Sterr-Kölln und Partner aus Freiburg. Endura Kommunal ist sowohl "Windkümmerer" der bayerischen Landesregierung als auch vorgeschlagenes Beratungsunternehmen der LEA für Kommunen in Hessen, die Windkraftprojekte umsetzen.
In den sechs Workshops wurden zunächst die Grundlagen des Windkraftprojektes in Freigericht und Alzenau besprochen und definiert. Dazu gab es beispielweise auch eine Visualisierung der Durchführung - also wie man die Windkraftanlagen später in der Realität sieht.
In der Folge wurden dann neun potentielle Windkraftunternehmen entlang eines Fragebogens von Endura Kommunal um Abgabe eines Angebotes für eine Projektierung und eine Betreibergesellschaft gebeten. Die Angebote der neun Firmen wurden von Endura Kommunal ausgewertet und der Steuerungsgruppe vorgestellt.
Aus dem ursprünglichen Kreis der Anbieter hat sich die Steuerungsgruppe - gemeinsam mit den Kollegen aus Freigericht - per Beschluss auf vier Anbieter verständigt.
Diese Firmen wurden zur direkten Präsentation ihrer Angebote nach Alzenau eingeladen.
Nachfragen aus den politischen Gremien waren hier möglich und erwünscht. Sie wurden umfassend beantwortet.
In Zusammenarbeit mit der Firma Sterr-Kölln und Partner (Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) wurde dann die Gruppe von vier Firmen auf zwei Anbieter eingeschränkt und schließlich wurde am 08.01.2024 nach gemeinsamer Diskussion der Gremienmitglieder ein Anbieter - nämlich die Firma Lintas Green Energy GmbH und Land + Forst Erneuerbare Energien GmbH ausgewählt. Dieses Unternehmen hat nach reiflicher Prüfung das für Freigericht und Alzenau beste Angebot vorgestellt.
Herr Frank Heuser, Land + Forst Erneuerbare Energien GmbH, berichtete ausführlich über das Windkraftprojekt Alzenau/Freigericht (Anlage 1). Herr Heuser ist davon überzeugt, dass es genügend Investoren für das aktuell 90 Millionen-Projekt geben wird. Er geht davon aus, dass die zu erwartenden Erträge gewinnbringend sein werden. Der Zeitplan sieht in den kommenden Monaten Untersuchungen für das Genehmigungsverfahren vor. Für das Genehmigungsverfahren wird ein knappes Jahr veranschlagt. Die Infrastrukturarbeiten sollen im Jahr 2026 erfolgen. Der Bau der Windräder und des Umspannwerkes ist für das Jahr 2027 vorgesehen. Ziel ist es, den Windpark 2027 in Betrieb nehmen zu können.
 
In der Diskussionsrunde wurde u. a. auf das Klimaschutzkonzept der Stadt Alzenau hingewiesen mit der Verpflichtung klimaneutral zu werden. Dieses Ziel sei ohne die Stromgewinnung durch einen Windpark nicht zu erreichen.
 
Stadtrat Dr. Wolfgang Röder beantragte aufgrund der Zeitvorgabe der vorangegangenen Bürgerfragestunde, keine Wortmeldungen aus der Bürgerschaft zuzulassen.

Beschluss:
Zu diesem Tagesordnungspunkt werden keine Wortmeldungen aus der Bürgerschaft zugelassen.
 
 
Abstimmungsergebnis:
 
Anwesende Mitglieder:
24
Ja-Stimmen:
24
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0

 
Beschluss:
 
:
1.    Der Stadtrat beschließt, dass für die Durchführung der Projektierung eines Windenergieparks Freigericht/Alzenau die Kooperation Lintas Green Energy GmbH und Land und Forst Erneuerbare Energien GmbH (Lintas/Land+Forst) den Zuschlag erhalten soll. Die entsprechenden Verhandlungen mit der Lintas/ Land+Forst sind unverzüglich nach einem gleich lautenden Beschluss der Gemeindevertretung gemeinsam mit der Gemeinde Freigericht zu führen.

2.    Basis der Verhandlungen ist das seitens der Lintas/Land+Forst in der Steuerungsgruppe Windenergie abgegebene Angebot, inklusive aller von der Lintas/Land+Forst schriftlich beantworteten Fragen und Angebotsergänzungen, die aus den mit der Lintas/Land+Forst stattgefundenen Diskussionen resultierten.

3.    Zwecks Vereinbarung eines Mitbestimmungsrechtes in einer zu gründenden Projektierungsgesellschaft gilt der Beschluss des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses vom 25.03.2023. Unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde Freigericht den gleichen Beteiligungsbetrag wie die Stadt Alzenau zur Verfügung stellt, wird dem Bürgermeister gestattet, für eine derartige Beteiligung an einer zu gründenden Projektierungsgesellschaft einen Betrag bis zu einer Höhe von maximal 250.000,- € zu verwenden. Eine Zuschusspflicht der Stadt Alzenau über diesen Betrag hinaus ist vertraglich auszuschließen.

4.    Es ist vertraglich sicherzustellen, dass die Stadt Alzenau und die Bürger der Stadt Alzenau das Recht auf eine Beteiligung an einer Betreibergesellschaft des Windenergieparks Freigericht/Alzenau in Höhe von möglichst 25% erhalten. Für die Aufteilung einer derartigen Beteiligung der Stadt Alzenau ist folgendes anzustreben:                                                                                                                                                                                a) ca. 12,5%:  Direkte kommunale Beteiligung (im Gegenwert eines Windrades)                                                                                                                            b) ca. 12,5%: Bürgerbeteiligung (z. B. an einer oder mehrerer    Energiegenossenschaften oder als Kommanditist oder ähnlichem). Eine Beteiligung von Freigerichter Bürgern sowie eine Poolbildung mit gleichlautenden Anteilen der Gemeinde Freigericht kann festgelegt werden. 

5.    Auf eine dauerhafte Haltung der Anteile der Gesellschafter ist vertraglich hinzuwirken.                                                                                                 
 
 

Abstimmungsergebnis:
 
Anwesende Mitglieder:
24
Ja-Stimmen:
24
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0

 

 


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