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Gemeinsames Windkraftprojekt Alzenau/Freigericht - Durchführung von Windmessungen



Um genauere Wirtschaftlichkeitsprognosen für den Bau von Windkraftanlagen erstellen zu können, ist die Ermittlung belastbarer Datengrundlagen erforderlich.
Im Fall von Windenergieanlagen sind dabei zum einen die Höhe der Einspeisevergütungen und zum anderen die Windgeschwindigkeiten die maßgeblichen Einflussgrößen.
Je schneller Windmessungen durchgeführt werden, umso eher kann die Rendite des geplanten Windparks ermittelt werden.
Vorgesehen ist die Aufstellung von drei Messanlagen. Eine soll ganzjährig, die beiden anderen für die Dauer von drei Monaten im Planungsgebiet installiert werden.
Die Durchführung der Messung vor Gründung der Projektierungsgesellschaft wird als notwendig erachtet.
 

Beschluss:
 
Der Fa. Land und Forst Erneuerbare Energien GmbH wird im Vorgriff auf die Gründung einer Projektierungsgesellschaft gestattet, Windmessanlagen im Stadtwald (Bereich vorgesehene Windvorrangflächen im Distrikt Sülzert) aufzustellen.
Die Installation hat in Absprache mit der städtischen Forstverwaltung zu erfolgen.

Abstimmungsergebnis:
 
Anwesende Mitglieder:
24
Ja-Stimmen:
24
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0

 

 



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Stadt Alzenau
Hanauer Straße 1, 63755 Alzenau
Tel.: 06023 / 502-0
E-Mail: alzenau@alzenau.de
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