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Kriterienkatalog für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Stadt Alzenau (Anlagen 2 und 3)



Gemäß Klimaschutzkonzept der Stadt Alzenau ist die Klimaneutralität bis 2040 für die Stadt Alzenau als ein realistisches Ziel einzustufen. Hierfür bedarf es jedoch zahlreicher Maßnahmen, die es im Kleinklang mit Mensch und Natur umzusetzen gilt. Die Stadt Alzenau ist sich bewusst, dass im Sinne des Klimaschutzes und der angestrebten Energieunabhängigkeit ein weiterer Ausbau von erneuerbaren Energien notwendig ist.
 
Bei aller Dringlichkeit, soll das Heft des Handelns jedoch weiterhin bei der Stadt Alzenau liegen, damit ein nachhaltiger Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen gewährleistet werden kann.
 
Die Verwaltung hat daher einen Kriterienkatalog für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (Anlage 2) entworfen, der sowohl ökonomisch, ökologische als auch soziale Aspekte berücksichtigt.
 
Er beruht auf drei nachfolgenden Leitgedanken:
1.    Für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen sind bevorzugt Flächen heranzuziehen, die im innerstädtischen Vergleich für die landwirtschaftliche Nutzung nur eine geringe bis mittlere. Wertigkeit aufweisen. Flächen mit hohem Ertragspotenzial, die aufgrund ihrer Ertragsfähigkeit besonders gut für die landwirtschaftliche Nutzung geeignet sind, sollen freigehalten werden. Ausnahmen hiervon können hingenommen werden für die Errichtung sogenannter Agri-Photovoltaik-Anlagen, da diese eine Steigerung der Flächeneffizienz durch den Ausbau der PV-Leistung bei gleichzeitigem Erhalt fruchtbarer Ackerflächen ermöglichen.
2.    Eine möglichst naturverträgliche und bodenschonende Errichtung der Anlagen (PV-Module, Umzäunung, Nebenanlagen etc.) ist anzustreben. Gleiches gilt für den Betrieb der Anlage.
3.    Eine möglichst hohe Wertschöpfung für die Region ist anzustreben. Betriebsmodelle, die eine Überwiegende mindestens jedoch eine mehrheitliche Beteiligung der Bürgerschaft, der Stadt Alzenau mit Versorgungsunternehmen (EVA) bzw. einer regionalen Energiegenossenschaft ermöglichen, sind zu bevorzugen.
 
Der Kriterienkatalog ermöglicht es, potentielle Konflikte zwischen den unterschiedlichen Belangen frühzeitig zu erkennen, möglichst konfliktarme Flächen zu identifizieren, den Druck auf landwirtschaftliche Flächen zu steuern und dient der in Bauleitplanverfahren unerlässlichen Prüfung von Standortalternativen.
 
Zusammen mit der dazugehörigen Bewertungsmatrix (Anlage 3) soll er der Verwaltung und den städtischen Gremien dabei behilflich sein, Anfragen von Projektieren bzw. Investoren unter den festgelegten Kriterien angemessen zu bewerten.
 
Dem Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss wurden der Kriterienkatalog und die dazugehörige Bewertungsmatrix bereits in der Sitzung am 07.12.2023 zur Beratung und Ergänzung vorgestellt und erläutert. Der Ausschuss empfahl dem Stadtrat den Kriterienkatalog für Photovoltaik-Freiflächenanlagen der Stadt Alzenau in der Fassung der in der Sitzung am 07.12.2023 getroffenen Anpassungen/Ergänzungen zu beschließen. Dadurch kann eine angemessene Bewertung von künftigen Anfragen bzw. Anträgen zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen unter den genannten Kriterien erfolgen und ein nachhaltiger Ausbau von entsprechenden Anlagen auf dem Gebiet der Stadt Alzenau sichergestellt werden.
 
Mit dieser gebietsbezogenen Festlegung auf der Grundlage eines schlüssigen gesamträumlichen Planungskonzepts kann die Stadt bestimmte Bereiche für PV-Freiflächenanlagen identifizieren und sich damit selbst binden ("agieren statt reagieren"). Zwar können damit - anders als bei Windenergieanlagen - PV-Freiflächenanlagen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB außerhalb dieser Bereiche nicht kraft Gesetzes ausgeschlossen werden. Da die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen aber regelmäßig einer Bauleitplanung bedarf, auf die kein Anspruch besteht, hat es die Stadt in der Hand, an ihren Planungszielen festzuhalten.
 
In der Aussprache wurde deutlich, dass es noch Abstimmungsbedarf hinsichtlich der Bewertung und Gewichtung des Kriteriums "Bodenqualität" gibt.
 
Stadtrat Jonas Müller beantragte daher, die Entscheidung zu diesem Tagesordnungspunkt zu vertagen.

Beschluss:
 
Die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt wird vertagt.
Es erfolgt eine erneute Beratung im zuständigen Ausschuss.

Abstimmungsergebnis:
 
Anwesende Mitglieder:
24
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
10
Persönlich beteiligt:
0

Gegenstimmen:
Stadtrat Frank Deckert, Stadtrat Georg Grebner, Stadträtin Stefka Huelsz-Träger, Stadträtin Anni Christ-Dahm, Stadträtin Eva Botzem-Emge, Stadträtin Angela Hadler, Stadtrat Tim Höfler, Stadträtin Claudia Neumann, Stadträtin Sabina Prittwitz, Erster Bürgermeister Stephan Noll.

 



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