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Haushaltsvorberatungen



Bevor die Haushaltssatzung am 05.02.2024 zur Beschlussfassung vorgelegt wird, gibt es u.a. aufgrund der zu erwartenden Änderung des Hebesatzes der Kreisumlage Entscheidungen über die Finanzierung von zusätzlichen Ausgaben von rd. 725.000,00 € zu treffen.
(Stand Kreisausschuss vom 22.01.2024, offiziell mitgeteilt durch das Landratsamt am 25.01.2024: Erhöhung um 2,3 Prozentpunkte).
 
Somit steigt die Kreisumlage auf rd. 14.725.000 €, die ohne die Erhöhung des Hebesatzes in 2024 bei rd. 14.000.000,00 € und ohne die Erhöhungen in 2023 und 2024 zusammen bei rd. 12.685.000 € gelegen hätte. Dies entspricht insgesamt einer Steigerung um 16,05 %, davon 5,15 % in 2024.
 
In zwei Stadtratssitzungen vor Weihnachten 2023 wurden bereits umfangreiche Einsparungen und Gebührenerhöhungen beschlossen. Diese wurden allesamt eingerechnet. Nachdem Anfang Januar 2024 bekannt wurde, dass eine Kreisumlageerhöhung unumgänglich scheint und eine Erhöhung um 1,7 %-Punkte im Raum stand wurden von der Kämmerei weitere Anstrengungen unternommen um die zusätzliche Belastung abzufedern. Lag das Defizit ohne Erhöhung der Kreisumlage vor Weihnachten noch bei rd. 1,6 Mio. €, wurde trotz der zunächst im Raum stehenden Erhöhung um 532.000 €, das Defizit anstatt auf 2,1 Mio. € auf 1,8 Mio. € "gedrückt". Mit der nunmehr als gesichert erscheinenden Erhöhung um 2,3 %-Punkte steigt das Defizit wiederum auf rd. 2,0 Mio. €.
 
Nachdem der Verwaltungshaushalt bereits ausgereizt ist, also sowohl die Einnahmeansätze nach oben als auch die Ausgabeansätze nach unten hart an der Grenze zur Gewährleistung der Erfüllung von Aufgaben, Verträgen und Verpflichtungen gebildet wurden, bleibt eine Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B, sowie die Gewerbesteuer unumgänglich. Über den Umfang müssten allerdings noch Festlegungen getroffen werden. Hierbei ist zu erwähnen, dass die Vorauszahlungssituation bei der Gewerbesteuer für Anfang des Jahres 2024 erfreulich, aber auch ungewöhnlich hoch, ausfällt. Es kann aber im Laufe des Jahres immer noch zu Ausfällen kommen. Dennoch würde man es wagen können, den Ansatz (bei noch geltendem Hebesatz von 360 v.H.) anstatt mit 16,5 Mio. € bei 17,0 Mio. € zu bilden. Dies bedingt allerdings gleichzeitig eine Anhebung der Gewerbesteuerumlage um 50.000 €, womit "nur" noch 1,55 Mio. € fehlen würden.
 
Will man dieses Defizit jeweils zur Hälfte auf das Grund- als auch das Gewerbesteueraufkommen verteilen, bedeutet dies bei der Gewerbesteuer eine Erhöhung des Hebesatzes von 360 v. H. auf 380 v.H. (ca. 400.000 € Mehreinnahmen pro 10 %-Punkte) und bei der Grundsteuer A und B eine Hebesatzerhöhung von 380 v.H. auf 470 v.H. (ca. 82.000 € Mehreinnahmen pro 10 %-Punkte). Eine Alternative bzw. Kompromiss könnte auch ein anderes Erhöhungsverhältnis sein, z. B. 385 v.H. Gewerbesteuer und 445 v.H. Grundsteuer A und B sein. Es gilt jedoch zu bedenken, dass die Gewerbesteuerzahler in der Regel auch Grundsteuerzahler sind und bereits doppelt belastet werden. Hinweis: Für 2024 gilt noch das alte Grundsteuerrecht mit den alten Messbeträgen, hat somit mit der Grundsteuerreform nichts zu tun. Monetär macht eine Erhöhung von 380 v.H. auf 470 v.H. (+ 23,6 %) bei einem beispielhaften, bebauten Grundstück von ca. 500 m² eine Mehrbelastung von ca. 70,00 € p.a. (von 285,00 € auf 355,00 € bzw. + 17,50 € im Quartal) aus, die Messbeträge variieren jedoch. Die letzte Erhöhung der Hebesätze war zum Haushalt 2021.
 
Für eine Grundsteuererhöhung gibt es (neben dem Argument der Weiterreichung der Hebesatzerhöhung durch den Landkreis) durchaus Rechtfertigungsgründe:
 
1.            Die Grundsteuermessbeträge nehmen nicht an der allgemeinen Kostensteigerung teil und sind statisch (im Gegensatz zur Kreisumlage, die von den Erhöhungen der Einkommen- und Gewerbesteuer teilnimmt), eine Anpassung (Inflationsausgleich) kann somit nur über eine Hebesatzerhöhung erfolgen.
2.            Durch den Wegfall der Straßenausbaubeiträge fehlen der Stadt trotz der Einführung der "Straßenausbaupauschalen", die die Kosten nur zu 8 - 10 % deckt, Einnahmen zwischen 300.000 € bis 500.000 € p. a. Demgegenüber stehen Ausgaben für Straßenausbaumaßnahmen von 1.800.000 € (2021) bis 2.300.000 € (2024) p. a. Es war im Zuge der Abschaffung dieser wichtigen Einnahmequelle ein Argument, dass Einzelne immer stark belastet wurden und dies auf die Allgemeinheit umgelegt werden soll.
 
Darüber hinaus gibt es im Vermögenshaushalt aufgrund der Beschlüsse des BUS vom 17.08.2023 und des Stadtrates vom 28.09.2023 noch Ausgaben von 420.000,00 €, die zwar außerplanmäßig noch in 2023 erwartet wurden, aber noch nicht geliefert waren, nach § 7 KommHV-Kameralistik im Jahr der Zahlungswirksamkeit zu veranschlagen sind. Dies betrifft eine stadtweite Neubeschaffung von Zeiterfassungsterminals von 60.000 € und die Neubeschaffung von Computern und Bildschirmen für alle Büroarbeitsplätze von 360.000 €. Nach Rücksprache mit den Stadtwerken kann deren Anteil über die bereits ausgewiesenen Investitionspositionen bestritten werden. Der Investitionskostenzuschuss der Stadt an die Stadtwerke ist somit nicht zu erhöhen und der Ansatz für den städtischen Haushalt kann somit um 60.000 € auf 360.000 € gekürzt werden.
 
Ferner ist noch eine Änderung im Bereich der Fahrzeugbeschaffungen für die FFW Alzenau, hier soll ein bestehendes Fahrzeug (GW-U) verkauft werden und gegen ein geringfügig größeres, gebrauchtes Fahrzeug ersetzt werden, womit das Hygienekonzept kurzfristig umgesetzt werden könnte: Ausgaben abzgl. Einnahmen: 30.000 €.
 
Nach diesem letzten Entwurf wäre eine Darlehensaufnahme von 1,8 Mio. € erforderlich, was bei einer Tilgung von 2,0 Mio. € eine Reduzierung der Schulden um 200.000 € bedeutet.
 
Der Stadtrat wurde um Entscheidung gebeten, ob mit den vorgenannten Punkten Einverständnis besteht oder einzelne Punkte abgeändert werden sollen mit der Bitte um Nennung von relevanten Alternativen.
 
Im Rahmen der Diskussionsrunde wurde im Vermögenshaushalt mehrheitlich dem neuen Konzept der FFW Alzenau zugestimmt. Dies beinhaltet:
 
o   Errichtung einer Leichtbauhalle mit 2 Stellplätzen am alten Standort (Mühlweg / Kumpfgärten)
o   Aus den ersparten Mitteln (im Vgl. zu 4 Stellplätzen) wird ein gebrauchtes LF 10 erworben, dadurch wird die Beschaffung eines LF 10 in 2026/27 hinfällig
o   Für den erforderlichen Aufbau werden in 2025 € 50.000 zur Verfügung gestellt
o   Das alte LF 10 der FFW Wasserlos wird verkauft
o   Der bestehende GW-U (Sprinter) wird verkauft (Erlös ca. 25 T€), im Gegenzug wird ein Fahrzeug mit Kasten zur Umsetzung des Hygienekonzeptes für ca. 55 T€ inkl. Umbaukosten erworben
o   Auf die Neubeschaffung eines GW-L2 wird verzichtet, der Förderbescheid wird zurückgegeben
Weiterhin wurde befürwortet, den Erwerb eines Kippers für das Umweltamt (60.000 €) um ein Jahr zu verschieben.
Diese Änderungen sind im Finanzplan vorzusehen.

 
Beschluss:

Im Finanzplan ist der barrierefreie Ausbau der City-Bus-Haltestelle im Stadtteil Kälberau vorzusehen.

Abstimmungsergebnis:
 
Anwesende Mitglieder:
23
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
13
Persönlich beteiligt:
0

Anmerkung:
Ein barrierefreier Ausbau der City-Bus-Haltestelle im Stadtteil Kälberau ist daher im Finanzplan nicht vorzusehen.

 



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Tel.: 06023 / 502-0
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