zu TOP 2. TOP 3.
öffentlich


Festlegung der Benutzungspreise für die städtischen Veranstaltungsstätten (Anlage 2)



Im Zuge der Haushaltsberatungen wurde bereits beschlossen, dass die Preise für die Benutzung der städtischen Veranstaltungsstätten erhöht werden sollen. Die Verwaltung hat eine Übersicht über alle Objekte erstellt (Anlage 2). Damit werden sämtliche bisher gültigen Einzelpreislisten aufgehoben. Aufgrund bereits im Jahr 2023 zugesagten Buchungen und geschlossenen Verträgen, soll die Erhöhung für Nutzungen ab 1. April 2024 gelten.
 
Im Rahmen der Aussprache regte Stadträtin Stefka Huelsz-Träger an, die Gebühr in Höhe von 50,00 €/Tag für Ausstellungen im Foyer des Rathauses und des Kulturforums als Wochengebühr festzulegen.

Beschluss:
Für Ausstellungen durch Ortsvereine / Ortsverbände im Foyer des Rathauses und Kulturforums wird eine Gebühr von 50,00 € / Woche sowie für Ausstellungen durch Private, Unternehmer, auswärtige Vereine, Verbände und überörtliche Vereinigungen im Foyer des Rathauses von 100,00 € / Woche festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
 
Anwesende Mitglieder:
23
Ja-Stimmen:
23
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0


Beschluss:
 
Die Preise für die Benutzung der städtischen Veranstaltungsstätten werden, wie in der Anlage 2 dargestellt, ab 1. April 2024 erhöht.

Abstimmungsergebnis:
 
Anwesende Mitglieder:
23
Ja-Stimmen:
23
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0

 

 


Dateianlagen: 1Dateianlagen


nach oben
Stadt Alzenau
Hanauer Straße 1, 63755 Alzenau
Tel.: 06023 / 502-0
E-Mail: alzenau@alzenau.de
Stadt Alzenau
Hanauer Straße 1 · 63755 Alzenau · Tel.: 06023 / 502-0 · alzenau@alzenau.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung