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öffentlich


2. Änderungs-Bauantrag für die Aufstockung und Anbau der bestehenden Maschinenhalle mit Technikum, Flurstück 4623/63, Industriegebiet Süd E 11, Gemarkung Hörstein (Az.: 443/23)



Im Stadtteil Hörstein soll auf dem Flurstück 4623/63, Industriegebiet Süd E 11, der bestehende Produktions- und Bürostandort einer Firma erweitert werden. Hierfür soll die erst kürzlich errichtete Maschinenhalle mit Technikum und Technikanbau um 2 Geschosse für Büroräume und Technikum/Labore aufgestockt, ein zusätzliches Treppenhaus angebaut, ein geschlossener Verbindungssteg errichtet und fast die gesamte Außenanlage neu gestaltet werden.
 
Planungsrecht
 
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "GI Alzenau Süd, 1. Änderung". Für das Bauvorhaben wurden im Jahr 2019 weitreichende Befreiungen von Baugrenzen und die Verlegung von Versickerungsmulden im Hinblick auf die eingeleitete 2. Änderung des Bebauungsplans zugelassen. Da das Änderungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sind weiterhin folgende Befreiungen vom derzeit geltenden Bebauungsplan erforderlich:
 
-       Nichteinhaltung der Baugrenze mit der Aufstockung der Büroräume
-       Nichteinhaltung der Baugrenze mit einem Teil des Verbindungsstegs
-       Nichteinhaltung der festgesetzten Grünfläche mit einem Teil des Parkplatzes
 
Die Befreiungen werden seitens der Verwaltung mitgetragen:
 
-       Die Befreiung für die Nichteinhaltung der Baugrenze wurde bereits für die vorhandene 3-geschossige Bebauung zugelassen. Bei dem neu geplanten Vorhaben handelt es sich lediglich um eine Aufstockung.
-       Die Befreiung für die Nichteinhaltung der Baugrenze mit einem Teil des Verbindungsstegs kann mitgetragen werden, da dieser relativ untergeordnet ist.
-       Die Befreiung hinsichtlich der festgesetzten Grünfläche wird erteilt, da die bisherige Parkplatzfläche bereits als Erweiterungsfläche für einen Anbau angedacht war.
 
Sämtliche Gebäudeteile sowie auch der Parkplatz befinden sich nach dem gebilligten Stand des im Verfahren befindlichen Änderungsbebauungsplans innerhalb der Baugrenzen und außerhalb der festgesetzten Grünflächen.
 
Alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplans sind eingehalten.
 
Bauordnungsrecht
 
Es handelt sich um ein Gebäude der Gebäudeklasse 5 und einen Sonderbau. Der Brandschutz wird privat geprüft.
 
Die gesetzlichen Abstandsflächenvorschriften zu den Nachbargrundstücken werden eingehalten. Die Abstandsflächen der Gebäude auf dem eigenen Grundstück werden bis auf einen kleinen Bereich zwischen dem bestehenden Bürogebäude und dem neuen Verbindungssteg ebenfalls eingehalten. Es bestehen keine Bedenken hinsichtlich Belichtung und Belüftung. Eine Abweichung von Art. 6 BayBO für diesen Bereich kann erteilt werden.
 
Für die geplante Erweiterungsmaßnahme sind nach der am 01.07.2023 in Kraft getretenen Stellplatzsatzung (StellplatzS) zusätzlich 44 Pkw-Stellplätze neu herzustellen. Für die Nutzungseinheiten im genehmigten Bestand waren bisher 80 Pkw-Stellplätze erforderlich. Künftig sind somit insgesamt 124 Pkw-Stellplätze nachzuweisen. Ergibt sich bei nicht Wohnzwecken dienenden Bauvorhaben ein (zusätzlicher) Stellplatzbedarf von mehr als 25 Pkw-Stellplätzen sind nach § 7 Abs. 3 StellplatzS mindestens 75% der Stellplätze in einer Tiefgarage oder einem Parkhaus nachzuweisen. Von dieser Regelung wurde eine Abweichung beantragt.
 
Die Abweichung wird von Seiten der Bauaufsicht befürwortet, da aufgrund des Gebäudebestandes und des ungünstigen Grundstückszuschnitts durch die Anordnung eines Parkdecks keine nennenswerte Fläche an Grundstücksversiegelung vermieden wird.

Beschluss:
 
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Die Baugenehmigung kann mit den beantragten Befreiungen und Abweichungen sowie den erforderlichen Nebenbestimmungen erteilt werden.

Abstimmungsergebnis:
 
Anwesende Mitglieder:
11
Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0

 

 



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Hanauer Straße 1, 63755 Alzenau
Tel.: 06023 / 502-0
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