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Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Freiflächen-PV und Driving-Range", Albstadt, Änderung Flächennutzungsplan im Parallelverfahren, Vorstellung des ersten Entwurfs der Planung für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB



Der Stadtrat der Stadt Alzenau hat in seiner Sitzung am 08.11.2022 beschlossen, den Bebauungsplan "Freiflächen-PV und Driving-Range" aufzustellen und den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern.
 
Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist es, unter weitestgehender Wahrung der vorhandenen naturräumlichen Strukturen, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage sowie für die Verlegung der Driving-Range des westlich, auf Freigerichter Gemeindegebiet gelegenen Golfplatzes "Hof Trages", die aufgrund einer geplanten Hochbau-Maßnahme erforderlich wird, zu schaffen.
 
Mit der Ausarbeitung der Planung wurde das Büro Planer FM beauftragt. Die ersten Planentwürfe für den Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplanes, werden dem Ausschuss durch das beauftragte Büro vorgestellt.
 
Die digitalisierte Fassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Alzenau ist seit dem 23.09.2022 wirksam. Die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan dargestellt als:
  • landwirtschaftliche Flächen,
  • forstwirtschaftliche Flächen,
  • Kompensationsflächen bzw. Flächen für das Ökokonto (Ökoflächenkataster)
  • Dauergrün/ Brachfläche.
Im Bebauungsplan werden die Flächen künftig als "Sonstiges Sondergebiet" mit der Zweckbestimmung Photovoltaik bzw. Golfplatz festgesetzt. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan sind entsprechend anzupassen, um der Forderung des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu genügen, dass Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.
 
Die Kosten der Bauleitplanung werden durch städtebaulichen Vertrag auf die zukünftigen Betreiber der FF-PV und der Driving-Range des Golfplatzes nach geeignetem Maßstab verteilt.
 
Im Rahmen der Vorstellung des Planentwurfes durch das Büro PlanerFM wurde betont, dass der Realisierung dieses Projektes in Anbetracht der derzeit noch geringen Abdeckungsgrades der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch in der Stadt Alzenau und der angestrebten Klimaneutralität, hohe Bedeutung zukäme. Der geplante Kriterienkatalog zur Bewertung von möglichen Flächen für Photovoltaikanlagen sei für die in der Bauleitplanung erforderliche Alternativenprüfung ein zuträgliches Instrument. Eine Einspeisung der erzeugten Energie in das örtliche Stromnetz wäre gemäß Auskunft der EVA im Stadtteil Albstadt möglich.
 
Mit Bezug auf die geplante Umzäunung des Areals, mit der Zutrittsmöglichkeit für Kleintiere, wurde im Rahmen der Diskussion angemerkt, dass es auch Lösungsmöglichkeiten zur Schaffung einer Durchgängigkeit auch für größere Tiere, wie z.B. Rehe, gebe und solche auch für dieses Projekt vorgesehen werden sollten.
 

Beschluss:
 
Den vorgestellten Entwürfen zur Änderung des Flächennutzungsplanes und für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Freiflächen-PV und Driving-Range", bestehend jeweils aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung, wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der vorgestellten Entwürfe jeweils zeitnah die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB für die Änderung des Flächennutzungsplanes und für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Freiflächen-PV und Driving Range" im Bereich der Flurstücke 709, 709/1, 709/2, 709/3, 710, 711, 711/1, 712, 713, 714, 715, 716, 717, 718, 719, 720, 721, 722 und 722/1 der Gemarkung Albstadt durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:
 
Anwesende Mitglieder:
11
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
2
Persönlich beteiligt:
0

Gegenstimmen:
Stadträtin Stefka Huelsz-Träger, Stadtrat Nils Hohnheit

 



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