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1. Änderung der Bebauungs- und Grünordnungspläne Taunusring und Taunusring Nord, Zusammenführung zum künftigen Bebauungsplan Taunusring - Überarbeitung aus Behandlung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsunterrichtung mit Billigungs- und Auslegungsbeschluss



Der Stadtrat der Stadt Alzenau hat in seiner Sitzung am 30.09.2021 beschlossen, die Bebauungspläne Taunusring und Taunusring Nord zu ändern.
 
Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist es jeweils eine moderate Erhöhung der Ausnutzung der Baugrundstücke bei Weitergeltung der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,4 zu ermöglichen. Zusätzlich soll künftig anstelle der in Teilbereichen festgesetzten Bebauung mit nur einem Vollgeschoss eine vor Ort städtebaulich durchaus verträgliche zweigeschossige Bebauung umgesetzt werden können.
 
Mit der Entwicklung der Entwürfe für die Änderung der Bebauungspläne wurde im Nachgang das Bauatelier Richter-Schäffner aus Aschaffenburg beauftragt.
 
Der erste Planentwurf wurde dem Gremium am 27.07.2023 präsentiert. Aufgrund des engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs wurde ebenfalls in dieser Sitzung die Zusammenführung der beiden Bebauungspläne zum künftigen Bebauungsplan Taunusring beschlossen. Da die Voraussetzungen des § 13a BauGB erfüllt sind, wird die 1. Änderung bzw. Zusammenführung der Bebauungs- und Grünordnungspläne im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist daher nicht erforderlich. Zudem wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
 
Wie im Verfahren nach § 13a BauGB vorgeschrieben wurde der Öffentlichkeit stattdessen in der Zeit vom 27.10.2023 bis 24.11.2023 die Möglichkeit eingeräumt, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentliche Auswirkung der Planung bei der Verwaltung unterrichten zu lassen und sich zur Planung zu äußern. In diesem Zeitraum gingen drei Stellungnahmen ein. Diese wurden in der Sitzung vom 16.01.2024 behandelt. Der Ausschuss folgte den Anregungen mehrheitlich und beauftragte die Verwaltung mit einer Überarbeitung des Planentwurfs. Gemäß der Beschlussfassung wurden folgende Änderungen in den Planentwurf eingearbeitet:
 
-     Dachformen: zusätzlich ist ein Flachdach bei Ausbildung eines Staffelgeschosses zulässig
-     Zahl der zulässigen Vollgeschosse: II+D/SG bzw. III+D/SG
-     Die Einschränkung, dass Quer- und Zwerchgiebel straßenseitig bei traufständig zur Straße ausgerichteten Gebäuden nicht zulässig sind, entfällt
-     Ergänzung einer Systemskizze zur Wandhöhenermittlung
 

Beschluss:
 
Dem vorgestellten Entwurf der Änderungsplanung, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 1), den textlichen Festsetzungen (Anlage 2) sowie der Begründung (Anlage 3), wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zum Bebauungsplan Taunusring, mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis:
 
Anwesende Mitglieder:
11
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
1

Persönlich beteiligt:
Stadtrat Timo Ritter

 



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