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Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Gewerbegebiet östlich der Industriestraße" der Gemarkung Alzenau - Änderung des Geltungsbereiches und Erneuerung Honorarvertrag



Der Stadtrat der Stadt Alzenau hat in seiner Sitzung am 28.03.2019 beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungsplan "Gewerbegebiet Alzenau Nord, Bereich zwischen der Industriestraße und der Brentanostraße", Gemarkung Alzenau, aufzustellen.
 
Ziel und Zweck der Bauleitplanung war es, ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festzusetzen. Die im Gewerbegebiet allgemein zulässigen Nutzungen für Logistik, Lagergebäude und Lagerplätze und nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe bis 800 m² Verkaufsfläche sollten für diesen Bebauungsplan gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO als unzulässig festgesetzt werden.
 
In der Sitzung vom 30.01.2020 hat der Stadtrat der Stadt Alzenau beschlossen, den Umgriff des ursprünglichen Geltungsbereiches des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Gewerbegebiet Alzenau Nord, Bereich zwischen der Industriestraße und der Brentanostraße", Gemarkung Alzenau, zu ändern und den Bebauungs- und Grünordnungsplan "Gewerbegebiet östlich der Industriestraße", Gemarkung Alzenau, aufzustellen. Ziel und Zweck der Bauleitplanung wurde entsprechend übernommen.
 
Der Geltungsbereich umfasst das heutige Areal der Firmen Xella Deutschland GmbH, SIGNUS Medizintechnik GmbH und von Fraunhofer IWKS. 
 
Da sich an der nördlichen Grenze des Geltungsbereiches, auf dem Gelände der Firma Xella, laut Biotopkartierung ein Bereich mit möglicherweise geschützten Anteilen, in einer ungefähren Größe von 24.000 m², befindet, wurde bereits im Januar 2020 ein Termin für eine gemeinsame Ortsbesichtigung mit der UNB angesetzt, um den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad einer Umweltprüfung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB beurteilen und festlegen zu können. Der Termin konnte seitens der UNB leider nicht wahrgenommen werden.
 
Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie und zwischenzeitlich mangelnder personeller Ressourcen, kam das Bauleitplanverfahren zum Erliegen und wurde erst im Oktober 2023 wiederaufgenommen. Es wurde erneut versucht eine Ortsbesichtigung zur Inaugenscheinnahme des bestockten Sandhügels im nordwestlichen Bereich des Betriebsgeländes der Firma Xella durchzuführen. Im Rahmen der Terminabsprachen wurde seitens Xella die Erforderlichkeit des Bauleitverfahrens hinterfragt und darauf hingewiesen, dass (aktuell) kein Interesse an einer baulichen Nutzung des betreffenden Areals bestünde und dass der bestockte Sandhügel vielmehr weiterhin zur Abschirmung der Brecheranlage für die Aufarbeitung von Porenbeton-Bruch genutzt werden solle.
 
Die Verwaltung schlägt daher vor, auf eine Überplanung des betreffenden Areals zu verzichten und den Umgriff bzw. Geltungsbereich der Planung entsprechend anzupassen (siehe hierzu Anlage 1). In Anbetracht des materiellen Planungsgrundsatzes der Erforderlichkeit gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, erscheint die Überplanung des Biotops für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung inzwischen als nicht entscheidend. Sollte in Zukunft ein Interesse an der Nutzung dieses Gebietes bekundet werden, wäre die Zulässigkeit eines Vorhabens gemäß § 34 BauGB zu beurteilen und die Klärung der artenschutzrechtlichen und sonstigen Umweltbelange läge in der Verantwortung des potentiellen Bauherrn. An der Planung an sich sollte im Hinblick auf das Planungsziel "Ausschluss städtebaulich nicht erwünschter Nutzungen" festgehalten werden.
 
Das Bauleitplanverfahren befindet sich in der Bestandsaufnahme und Erstellung eines Vorentwurfes des Bauleitplans gemäß § 2a BauGB. Der erforderliche Umweltbericht samt Grünordnungsplan und eventueller spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung wurde bisher nicht in Auftrag gegeben. Somit sind bisher keine finanziellen Aufwendungen für eine Untersuchung des Biotops entstanden.
 
Die Wiederaufnahme der Bauleitplanung macht nach Auffassung der Planungsbüros eine erneute Beauftragung auf Grundlage eines aktualisierten Angebots erforderlich. Die bisher vom Planungsbüro erbrachten Leistungen sind durch die Rechnungsstellung vom 19.03.2020 abgegolten. Ein entsprechend aktualisiertes Angebot wurde vorgelegt. Der durch hiesige Beauftragung vom 09.07.2019 geschlossene Honorarvertrag zur Erstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Alzenau Nord, Bereich zwischen der Industriestraße und der Brentanostraße" würde im Gegenzug aufgehoben.
 

Beschluss:
 
Der Umgriff des Geltungsbereiches des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Gewerbegebiet östlich der Industriestraße" wird gemäß dem Planentwurf (Anlage 1) geändert.
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bauleitplanung wiederaufzunehmen. Mit der Neubeauftragung des Büros PlanerFM, Aschaffenburg, besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis:
 
Anwesende Mitglieder:
11
Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0

 

 



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