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Neubau Feuerwehr Alzenau - Abwägung über den Neubau mit BRK



Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Alzenau der Freiwilligen Feuerwehr Alzenau wurde der Standort gegenüber der Prischoßhalle am 28. Oktober 2021 im Stadtrat einstimmig beschlossen und die Verwaltung wurde damit beauftragt, ein Bauleitplanverfahren für das Grundstück "Prischoß" anzustoßen und die Rahmenbedingungen bzw. Anforderungen der beteiligten Fachbehörden zu klären.
 
Seitens der Verwaltung wurde aus städtebaulichen, organisatorischen, finanziellen Synergiegründen erneut die Überlegung geprüft, die Feuerwehr und den staatlichen Rettungsdienst mit Notarztstützpunkt zusammen auf dem Grundstück an der Prischoßstraße zu realisieren.
Diese Grundüberlegung wurde auch im B-Plan Entwurf eingearbeitet und nach Beschlussfassung am 25. Mai 2023 in die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben.
Für die weiteren Planungsüberlegungen, wurde das auf Feuerwehrhäuser spezialisierte und bereits mit dem Raumprogramm beauftragte Planungsbüro Lengfeld und Wilisch, Darmstadt erneut beauftragt, eine Machbarkeitsstudie zu erarbeiten, ob sowohl die Feuerwehr als auch der Rettungsdienst ausreichend Platz auf dem Grundstück an der Prischoßstraße finden.
Hierzu wurde das von der Feuerwehr mehrfach vergrößerte Raumprogramm zugrunde gelegt und mit Schreiben vom 24. August 2023 durch das Architekturbüro hinsichtlich der Flächengrößen und Kosten hinterlegt.
 
Das Raumprogramm sieht für Feuerwehr und BRK zusammen 4000m² Nutzfläche über zwei Geschosse vor:
                                                        Feuerwehr                              BRK                       Bestand
Fahrzeughalle + Nebenräume         1005m²                           250m²                           361m²
Einsatzräume + Umkleiden                445m²                          100m²                            61m²
Schulung / Büro / Aufenthalt              665m²                           215m²                          220m²
Werkstätten / Lagerflächen             1140m²                             80m²                          441m²
Technikräume                                       100m²                                    -                                    -
Nutzflächen:                                        3355m²                           645m²                       1083m²
 
Der Bebauungsplan sieht eine bebaubare Fläche für den Gemeindebedarf von 5645m² auf den Grundstücken am "Prischoß" vor. In der Machbarkeitsstudie wurden die Grundflächen im ersten Schritt sehr großzügig aufgeteilt:
          Grundfläche Feuerwehr:                            2300m²
          Grundfläche BRK:                                          450m²
          Alarmhofflächen:                                          1040m²
          Übungshof und Feuerwehrturm:                 310m²
          Lager- und Abstellflächen:                           270m²
          Zufahrten:                                                        810m²
          öffentliche Parkplätze:                                  165m²
          mögliche Erweiterung:                                  300m²
          Summe                                                          5645m²
 
Ziel ist es in der weiteren Planung die Nutzung der benötigten Fläche dahingehend zu optimieren, dass eine größtmögliche Erweiterungsfläche mit eingeplant werden kann. Dies kann zum Beispiel über eine geänderte Anordnung und Reduzierung der Zufahrtsflächen erfolgen.
Die Erweiterungsflächen werden für weitere Stellplätze (4,50m x 12,00m) ausgelegt, wobei auf 300 m² bereits vier weitere Stellplätze möglich sind. Sollte in der weiteren Planung keine Erweiterungsflächen möglich sein, ist ein Feuerwehrhaus mit BRK nicht mehr umsetzbar.
Durch das Raumprogramm werden mit 12 Stellplätzen die Anzahl der Stellplätze gegenüber dem Bestand von sechs Stellplätzen verdoppelt und die Nutzflächen verdreifacht.
Durch die möglichen Erweiterungsflächen sind mind. 16 Stellplätze denkbar und gewährleistet. Somit sollte ein zukunftssicheres Feuerwehrhaus für die kommenden Jahrzehnte gegeben sein.
 
Dieser erarbeitete aktuelle Stand wurde in der 6. Projektgruppensitzung am 30. Oktober 2023 vorgestellt. Es wurde durch das Architekturbüro dargelegt, dass die geplante Fläche des B-Plans ausreichend groß für das Raumprogramm der Feuerwehr, eine spätere Erweiterung der Feuerwehr und des staatlichen Rettungsdienstes des BRK ist.
 
Das aktuelle Raumprogramm mit einem 2-geschossigen Bau von rund 4.000 m² Nutzfläche liegt die Kostenschätzung bei:
 
          Anteil Feuerwehr:                           ca. 11,9 Mio. €
          Anteil BRK:                                      ca.   2,2 Mio. €
          Summe:                                            ca. 14,1 Mio. €
 
Die Projektgruppe hat in diesem Zusammenhang die enormen Baukosten diskutiert.
Ebenso wurde intensiv darüber diskutiert, ob der Feuerwehrhausneubau mit oder ohne BRK auf dem Grundstück "Prischoß" weiterverfolgt werden sollte.
 
Für die Unterbringung des BRK in dem Neubau spricht die Möglichkeit die Kosten durch Mieteinahmen zu refinanzieren. Die geplante Fläche für das BRK könnte zu einem ortsüblichen Mietpreis, der zwischen BRK und den Kostenträgern für den Rettungsdienst ausgehandelt wurde, vermietet werden. Dadurch würden jährlich ca. 85.000,00 € Einnahmen generiert. Der Baukostenanteil wäre in 25 Jahren amortisiert, ohne Berücksichtigung von Mietsteigerungen.
Die Verwaltung hat sich im Zuge der Finanzierungsmöglichkeiten mit Herrn Prof. Ries aus Frankfurt getroffen, der in den letzten Jahrzenten Feuerwehrhäuser mit Rettungswachen oder Wohnnutzungen in Frankfurt gebaut hat. Die Finanzierung würde hier über eine Gesellschaft finanziert und über ein GU umgesetzt werden. Dadurch könnten die Baukosten deutlich reduziert und die Bauzeit verkürzt werden, wobei auf Förderrungen verzichtet werden müsste. Es ist davon auszugehen, dass die möglichen Reduzierungen über den geringen Fördermitteln liegen.
Dadurch müsste die Vorfinanzierung, u.a. auch der Baukostenanteil des BRK nicht zwingend von der Stadt Alzenau erfolgen, sondern könnte beispielsweise auch über eine Gesellschaft oder Zweckverband erfolgen.
 
Ein Beschluss des Stadtrates ist für die weitere Planung und auch für die Abwägungen der Einwände zum Bebauungsplan erforderlich.
 
Die Abwägung über den Neubau mit BRK wurde am 20. Februar 2024 in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses behandelt und für die Planung mit BRK als Beschlussempfehlung für den Stadtrat gestimmt.
 
Aus den Reihen des Stadtrates wurde die Meinung vertreten, dass man sich nicht eine vernünftige Erweiterungsmöglichkeit für die Feuerwehr verbauen solle (FDP, SPD, FW/PWG) und das BRK sich auf ein Grundstück in der Nähe des Neubaus ansiedeln könne (FW/PWG).
Weiterhin wurde bezweifelt, dass die Mieteinnahmen die Mehrkosten durch die Integration des BRK refinanzieren können (FDP). Außerdem wurden auch die Synergieeffekte zwischen BRK und Feuerwehr in Frage gestellt (SPD).
Für die CSU-Fraktion sei die Räumung des Grundstücks am Stettiner Platz wünschenswert, um dort neu planen zu können. Daher werde einem Kombi-Bau mit BRK und Feuerwehr zugestimmt.
 

Beschluss:
 
Die geplante Neubaumaßnahme der Freiwilligen Feuerwehr Alzenau soll mit BRK auf dem Grundstück "Prischoß" weiterverfolgt werden.

Abstimmungsergebnis:
 
Anwesende Mitglieder:
22
Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
11
Persönlich beteiligt:
0

Gegenstimmen:
Stadträtin Anni Christ-Dahm, Stadtrat Dr. Wolfgang Röder, Stadtrat Hans Dieter Herbert, Stadträtin Angela Hadler, Stadträtin Sabina Prittwitz, Stadtrat Tim Höfler, Stadträtin Stefka Huelsz-Träger, Stadträtin Jeanette Kaltenhauser, Stadtrat Timo Ritter, Stadtrat Ralph Ritter, Stadträtin Heike Bauz.

Anmerkung:
Damit soll die geplante Neubaumaßnahme der Freiwilligen Feuerwehr Alzenau ohne BRK weiterverfolgt werden.

 



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Tel.: 06023 / 502-0
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