Bestellung des Abschlussprüfers für die Jahresabschlüsse 2021 und 2022 der Stadtwerke gemäß Art. 88 GO / 107 GO und § 6 Abs.1.6 der Betriebssatzung
Der Stadtrat ist gemäß Art. 88 RandNr. 13 in Verbindung mit Art. 107 GO sowie § 6 Abs. 1.6 der Betriebssatzung für die Bestellung des Abschlussprüfers der Jahresabschlüsse zuständig.
Beschluss:
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband wird mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2021 und 2022 der Stadtwerke Alzenau beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesende Mitglieder:
22
Ja-Stimmen:
22
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Stadt Alzenau
Hanauer Straße 1,
63755 Alzenau
Tel.: 06023 / 502-0
E-Mail: alzenau@alzenau.de
Stadt Alzenau Hanauer Straße 1 ·63755 Alzenau ·Tel.: 06023 / 502-0 ·alzenau@alzenau.de
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