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Bürgerfragestunde



Es waren drei Wortmeldungen zu verzeichnen.
 
Herr Lars Thoben nahm Bezug auf die Initiative "Demokratie stärken" und fragte nach, ob die Ansprechpartnerin im Rathaus, die Tätigkeiten hierfür ehrenamtlich oder im Rahmen ihrer Arbeitszeit leiste. Bürgermeister Stephan Noll berichtete, dass die Aufgabe als städtische Bedienstete wahrgenommen wird.
 
Weiterhin erkundigte sich Herr Thoben nach dem Bauvorhaben in der Dettinger Straße im Stadtteil Hörstein. Hierzu antwortete der Vorsitzende, dass nach der Änderung des Bauantrages, die Erteilung der entsprechenden Befreiungen vertretbar sei.
 
Auf eine weitere Anfrage von Herrn Thoben erklärte der Rathauschef, dass aufgrund der Erhöhung der Abwassergebühren die Abrechnung für das Jahr 2023 erst im März 2024 erfolgen konnte.
 
Herr Peter Bloett stellte Fragen zu den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen der Stadt Alzenau und erkundigte sich nach der Höhe für das Haushaltsjahr 2024 sowie zum Stand 31. Dezember 2023 und nach der Höhe der Verpflichtungen hinsichtlich der Umwandlungen von 2,6 Stellen in den Beamtenstatus im Stellenplan 2024, die im Falle einer Doppik auszuweisen wären.
 
Bürgermeister Stephan Noll erklärte hierzu, dass die Pensionszahlungen an den Bayerischen Versorgungsverband abgetreten wurden. Der Haushaltsansatz im Haushaltsjahr 2024 beträgt 507.000 €. Im Haushaltsjahr 2023 betrug der Haushaltsansatz 570.000 €. Da die Forderungen ähnlich wie bei der Sozialversicherung und Zusatzversorgung bei den Beschäftigten abgetreten sind, wären sie bei der Doppik nicht gesondert auszuweisen. Vielmehr ginge die Umlage in den laufenden Personalkosten auf und wären nicht einmal mehr mit einer gesonderten Haushaltsstelle ausgewiesen. Der Umlagesatz beträgt derzeit 39,90 Prozent der umlagepflichtigen Beamtenbezüge.
 
Ferner informierte sich Herr Bloett nach den Zahlungsmodalitäten hinsichtlich des Grundstück-Tauschvertrages zwischen der Firma Wellpappe und der Stadt Alzenau.
Hierzu äußerte der Vorsitzende, dass die vereinbarten Zahlungen im Zuge des Neubaus einer Wellpappenfabrik in Höhe von vier Millionen Euro noch nicht absehbar sei und daher im Haushalt 2024 nicht veranschlagt wurden und je nach Entwicklungsmodell des Altgeländes ggf. nicht von der Stadt zu leisten sind. Jedoch seien die Erschließungskosten in Höhe von 1,5 Mio. Euro in diesem Jahr fällig und im Haushalt eingeplant.
 
Bezüglich der Anfrage von Herrn Peter Bloett zur Finanzierung des städtischen Anteils am Windpark "Sölzert" in Höhe von 11,25 Mio. Euro verwies der Bürgermeister auf verschiedene Konzepte wie z. B. Vorausverpachtung oder Vorausfinanzierung durch den Projektentwickler. Diese wurden bereits im Stadtrat erörtert.
 
Weiterhin erkundigte sich der Fragesteller nach der Gesamtverschuldung im "ungünstigsten Fall" in Höhe von 51 Mio. Euro, anstelle von 47,3 Mio. Euro, zum 31. Dezember 2024 und nach einer möglichen Haftung aus Verkehrssicherungspflichten bei der Nutzung der Mountainbike-Trails am Hahnenkamm.
 
Hierzu antwortete der Vorsitzende, dass der ungünstigste Fall dann eintrete, wenn die Darlehensermächtigungen und geplante Darlehen in Anspruch genommen werden müssten. Dies ist jedoch weder erforderlich, noch absehbar. Hinsichtlich der Trails am Hahnenkamm komme die Stadt Alzenau ihren Verkehrssicherungspflichten nach und die Haftungsrisiken seien mit dem DAV geklärt. Die entsprechenden Nutzungsbedingungen sind öffentlich bekannt gemacht.
 
Frau Heike Hauptmannl wollte wissen, ob das neue Trauzimmer nun doch nicht im Mehrzweckraum des Rathaus-Erweiterungsbaus realisiert werde, trotz Beschlusses des Stadtrates vom 27. Juli 2023 und wie hoch die Kosten für den Umbau des Trauzimmers im Altbau seien. Bürgermeister Stephan Noll erläuterte hierzu, dass lediglich Kosten für den neuen Bodenbelag anfallen. Die restlichen Arbeiten erfolgen in Eigenleistung durch die Stadtwerke und liegen unter 25.000 €. Seitens des Stadtrates bestehe Konsens, den Beschluss vom 27. Juli 2023 nicht umzusetzen und das Trauzimmer im Altbau zu belassen.

 
 



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