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Biosphärenregion Spessart - Teilnahme und Kernzonenfläche



Mit Schreiben vom 19.01.2024 (Landkreise Aschaffenburg, Miltenberg, Main-Spessart, Stadt Aschaffenburg) wurde die Stadt Alzenau zu einer Entscheidung aufgerufen, ob und unter welchen Voraussetzungen sie sich an der geplanten "Biosphärenregion Spessart" beteiligen wird. Gleichzeitig ist zu entscheiden, ob die Stadt Alzenau kommunale Flächen in die Kernzonenkulisse einbringen wird (gegen finanzielle Entschädigung oder in Form von sog. Ökopunkten) und in welchem Umfang.
Die Machbarkeitsstudie steht kurz vor der Fertigstellung. Ein Bürgerforum und weitere Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung haben stattgefunden. Nun sollen die Kommunen in den Entwicklungsprozess intensiv eingebunden werden.
Ein schriftlicher Abschlussbericht über die Machbarkeitsstudie liegt bis dato nicht vor, die Veröffentlichung soll zeitnah erfolgen. Nach derzeitigem Stand ist nicht bekannt, ob ein Alleinstellungsmerkmal (Wesentliches Kriterium für eine Ausweisung) gegeben ist.
 
Die Einrichtung einer Biosphärenregion nach UNESCO-Standard bietet große Chancen zur nachhaltigen Entwicklung aller öffentlichen und privaten Bereiche wie Handel, Gewerbe, Industrie, Kommune; insbesondere aber auch Naturschutz und nachhaltige Landnutzung (Landwirtschaft, Forstwirtschaft).
 
Um die Vorgaben der UNESCO einhalten zu können, sind nach den bisher vorliegenden Informationen in den drei beteiligten Landkreisen Flächen zur Einrichtung von Kernzonen (Prozessschutz) mit einem Gesamtumfang von ca. 5.000 Hektar (ca. 3 % der Gebietskulisse) bereitzustellen.
Da das Land Bayern aufgrund eines Landtagsbeschlusses keine zusätzlichen Flächen unter Schutz stellen wird, ist davon auszugehen, dass die Kommunen etwa 4.200 Hektar bereitstellen müssten. Im Laufe der letzten Monate war die Biosphärenregion in verschiedenen Info- und Exkursionsveranstaltungen ein großes Thema. In diesen Veranstaltungen hat sich die Verwaltung bereits frühzeitig eingebracht.
Im Zusammenhang mit der Prozessentwicklung und der Konkretisierung des Vorhabens sind, nach Auffassung der Verwaltung, folgende entstandene Fragestellungen offen geblieben, die vor einer Entscheidungsfindung aus Sicht der Kommune geklärt werden sollten:
 
-       Welche konkreten Vorteile sind für die Bürger und Unternehmen in Alzenau zu erwarten?
-       Wie soll die Biosphärenregion Spessart finanziert werden? Wird die Einrichtung der Biosphärenregion durch die Europäische Union gefördert?
Im Falle anderer Biosphärenregionen (BSR Schwäbische Alb in BW) wurden die finanziellen Mittel zu 70 % durch das Land und zu 30 % durch die Kommunen aufgebracht. In der Biosphärenregion Berchtesgadener Land erfolgt die Finanzierung zu 100 % durch das Land.
-       Nach welchen Kriterien wurde der Gebietsumgriff festgelegt? Nach der vorliegenden Kulissenkarte liegen in Alzenau ausschließlich Flächen im Grundgebirgsspessart in der Schutzgebietszone (Naturpark Spessart). Nach dieser Vorgabe hätte Alzenau eine Kernzonenfläche von ca. 75 Hektar (ca. 3% der Schutzgebietsfläche) einzubringen.
-       Müsste die Stadt Alzenau wegen der ungünstigen Flächenstruktur in anderen Kommunen (geringe Waldanteile in anderen Gemeinden) zusätzliche Flächen über der 3%-Marke hinaus liefern?
-       Ist die Ausweisung von Kernzonen in zersplitterten Einzellagen in vielen Kommunen naturschutzfachlich sinnvoll (Biotopverbund aufgrund der Entfernungen möglich?)?
-       In den Kernzonen ist ein weitreichender Prozessschutz vorgesehen.
Welche Forstschutzmaßnahmen sind weiterhin zulässig (Schädlingsbekämpfung/Borkenkäferkalamitäten, Wildverbiss)?
-       Mit welchen konkreten Einschränkungen ist auf landwirtschaftlichen Nutzflächen (Pflegezone) zu rechnen?
-       Mit welchen konkreten Einschränkungen ist auf forstwirtschaftlichen Nutzflächen (Pflegezone) zu rechnen (Wegeunterhalt, Art der forstlichen Nutzung, Baumartenwahl)?
-       Mit welchen Einschränkungen ist für den Erholungsverkehr (Pflegezone) zu rechnen?
-       In den Kernzonen soll die Jagd nicht mehr in der bisherigen klassischen Weise erfolgen, sondern durch ein Wildtiermanagement ersetzt werden.
Wie sieht dieses Wildtiermanagement aus und von wem wird es ausgeübt? Sind die laufenden Jagdpachtverträge in jedem Fall zu ändern?
-       Wie sollen die Auswirkungen von Jagdverboten/-einschränkungen in den Kernzonen auf die Umgebung (Pflegezone) ausgeglichen werden (Verbissschäden in Verjüngungen, Schwarzwildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen)? Die Jagdpächter könnten künftig nur schwerlich in die Pflicht genommen werden.
-       Wie hoch sind die konkret angedachten Ausgleichsmaßnahmen und für welchen Zeitraum? Nach Informationen der unteren Forstbehörde würden für 50 % der Kernzonenfläche 0,50 Euro pro Quadratmeter einmalig gezahlt werden. Für die übrigen 50 % würden 2 Ökopunkte pro Quadratmeter einmalig vergütet.
 
Seitens des Stadtrates können noch weitere Fragen eingereicht werden, die dann als Fragenkatalog an die entsprechenden Behörden vorgelegt werden.
Die Projektgruppe Biodiversität und Landnutzung hat sich bereits mit dem Thema Biosphärenregion beschäftigt und befürwortet die Beteiligung.
Nach Auffassung der Verwaltung könnten die Ziele einer angedachten Biosphärenregion möglicherweise auch mit der Aufwertung des vorhandenen Naturparkes Spessart erreicht werden. Aus Sicht der Stadt Alzenau sollte insbesondere von Relevanz sein, wie sich die Kommunen im Spessart zur Biosphärenregion positionieren, da hierdurch die Flächenkulisse abhängig sei. Im Rahmen der Aussprache wurden mögliche Vor- und Nachteile bei einer Ausweisung zur Biosphärenregion Spessart diskutiert. Da noch weiterer Klärungsbedarf bestehe, wurde eine Informationsveranstaltung mit allen Beteiligten angeregt.
 

Beschluss:
 
Die Stadt lädt Vertreter des Landkreises zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung mit dem Stadtrat und weiteren Beteiligten ein.
 
Nach der anschließenden Behandlung in den Fraktionen und Gesprächen mit den örtlichen Jagdpächtern und Anglern wird das Thema dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis:
 
Anwesende Mitglieder:
23
Ja-Stimmen:
22
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
0

Gegenstimme:
Stadtrat Jonas Müller

Anmerkung:
Die Gegenstimme richtete sich gegen die Reihenfolge der Vorgehensweise.

 



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