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öffentlich


Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Garagen und Nebengebäuden, Flurstücke 10682, 10685/1, 10685/2, Dettinger Straße 18, Gemarkung Hörstein, Az.: 480/23;
Antrag aus der Mitte des Stadtrats gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung i.V.m. Art. 32 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung vom 20.01.2024 auf Nachprüfung des in der Sitzung des Bau-. Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses am 16.01.2024 unter TOP 6 zu vorbezeichnetem Bauantrag mehrheitlich gefassten Beschlusses



In der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses am 16.01.2024 ist unter TOP 6 zu dem oben bezeichneten Bauvorhaben mehrheitlich der von der Verwaltung wegen Verletzung der Grundzüge der Planung ablehnende Beschlussvorschlag verworfen und dem Bauantrag zugestimmt worden. Hinsichtlich dieses Beschlusses ist am 22.01.2024 beim Zweiten Bürgermeister (der die Vertretung für den an diesem Tag noch im Urlaub weilenden Ersten Bürgermeister innehatte) ein von acht Stadtratsmitgliedern unterzeichneter Antrag auf Nachprüfung eingegangen (Anlage 1).
Gemäß § 7 Abs. 3 Sätze 2 und 3 der Geschäftsordnung, Art. 32 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung muss eine Nachprüfung von Entscheidungen beschließender Ausschüsse durch den Stadtrat u.a. dann erfolgen, wenn (mindestens) ein Viertel der Stadtratsmitglieder dies schriftlich, spätestens am siebten Tag nach der Ausschusssitzung beantragt.
Die vorgenannten Voraussetzungen sind erfüllt. Der Antrag ist form- und fristgerecht gestellt und wird von einer ausreichenden Anzahl an Stadtratsmitgliedern getragen.
 
Im Nachgang zur BUS-Sitzung am 16.01.2024 wurde seitens des Bauherrn die Bereitschaft signalisiert, die Planung, in den seitens der Bauaufsicht als nicht genehmigungsfähig eingestuften Punkten, abzuändern. Nach mehreren Beratungsgesprächen zwischen Bauherr, Entwurfsverfasser und Bauaufsicht wurde am 29.02.2024 ein neuer, in puncto der strittigen Befreiungstatbestände angepasster Bauantrag für das Vorhaben (BV 00094/24) eingereicht. Dieser war Gegenstand der Beratungen in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses am 14.03.2024. Das Einvernehmen zur geänderten Planung wurde auf Vorschlag der Bauaufsicht erteilt. Der Bauherr hat daraufhin angekündigt, den Bauantrag für die zunächst eingereichte Planung (BV 000480/23) zeitnah zurückzunehmen.
 

Der Stadtrat nimmt den Sachstand zum geplanten Bauvorhaben zur Kenntnis. Der Antrag auf Baugenehmigung im Verfahren BV 00480/23 wurde wie angekündigt zurückgenommen. Daher hat sich der Antrag auf Überprüfung des in dieser Sache ergangenen Beschlusses des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Stadtentwicklung (TOP 6 der Sitzung am 16.01.2024) erledigt.

 



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